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Mehr Pflegegeld ab 01.01.2024

Ab dem 1. Januar 2024 wird das Pflegegeld in Deutschland um fünf Prozent erhöht. Diese Erhöhung betrifft sowohl das Pflegegeld als auch die ambulanten Sachleistungsbeträge. Zusätzlich zu dieser Erhöhung wird es weitere Anpassungen geben: Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 werden die Geld- und Sachleistungen automatisch an die Preisentwicklung angepasst. Die Zuschläge für pflegebedingte Heimkosten werden ebenfalls erhöht, und das Pflegeunterstützungsgeld wird jährlich zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet eine deutliche Verbesserung der finanziellen Unterstützung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.

Die Unterstützung für pflegebedürftige Personen in Deutschland wird durch eine Reihe von Maßnahmen verstärkt. Hier sind einige der wichtigen Änderungen und Ergänzungen:

1. Erhöhung des Pflegegeldes und der ambulanten Sachleistungen**: Wie bereits erwähnt, steigen ab dem 1. Januar 2024 das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge um fünf Prozent. Dies stellt eine direkte finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen und ihre Familien dar.

 2. Automatische Anpassung an die Preisentwicklung : Ab dem 1. Januar 2025 und dem 1. Januar 2028 werden die Geld- und Sachleistungen automatisch an die Preisentwicklung angepasst, um die Kaufkraft der Leistungen zu erhalten.

3. Erhöhung der Zuschläge für Heimkosten: Zuschläge zu den pflegebedingten Heimkosten werden ebenfalls erhöht, was eine finanzielle Entlastung für Personen bedeutet, die in Pflegeheimen untergebracht sind.

4. Verfügbarkeit des Pflegeunterstützungsgeldes: Das Pflegeunterstützungsgeld steht nun jährlich zur Verfügung, was eine zusätzliche Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bietet.

5. Verbesserungen für pflegende Angehörige: Ab dem 1. Januar 2024 können pflegende Angehörige pro Kalenderjahr Anspruch auf bis zu 10 Tage Freistellung von der Arbeit in Akutsituationen haben. Dies ermöglicht es den Angehörigen, sich in dringenden Fällen um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder zu kümmern, ohne Nachteile im Berufsleben zu erfahren. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Familien zu verringern und eine bessere Qualität der Pflege zu gewährleisten.

Der Vergleich des Pflegegeldes in Deutschland für die Jahre 2023 und 2024 zeigt folgende Unterschiede aufgrund der 5%igen Erhöhung, die ab Januar 2024 wirksam wird:

Pflegegrad 2:

2023: 316 Euro monatlich

2024: 332 Euro monatlich (Veränderung von 16 Euro)

Pflegegrad 3:

2023: 545 Euro monatlich

2024: 572 Euro monatlich (Veränderung von 27 Euro)

Pflegegrad 4:

2023: 728 Euro monatlich

2024: 764 Euro monatlich (Veränderung von 36 Euro)

Pflegegrad 5:

2023: 901 Euro monatlich

2024: 946 Euro monatlich (Veränderung von 45 Euro)

Es gibt keinen Pflegegrad 1 in Bezug auf Pflegegeld, da dieser keine monetäre Unterstützung vorsieht.


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