Rechtliche Grundlagen für Pflegekräfte aus Polen in Spanien
Innerhalb der EU ist der Dienstleistungsverkehr frei. Das heißt, Sie können in Spanien Leistungen von einem Anbieter zum Beispiel aus Polen oder Deutschland beziehen. Dies ist in Art. 49 ff. EGV geregelt. Sie als spanischer oder deutscher Auftraggeber dürfen also Dienstleistungen bei polnischen Firmen beauftragen, die dann ihr Personal entsenden.
Konkret sieht das so aus, dass die polnische Firma ihre Pflegekraft oder Haushaltshilfe nach Spanien entsendet, um den im Vertrag enthaltenen Auftrag zu erfüllen. Der Kontakt zwischen Ihnen und dem polnischen Unternehmen wird dabei von unserer Vermittlungsagentur für legale Betreuung in Spanien hergestellt. Zudem kümmern wir uns um alle Formalitäten – Sie erhalten nur zwei Verträge. Behördengänge fallen nicht an, Abfuhr von Sozialabgaben und weitere Verpflichtungen haben Sie nicht. Darum kümmern wir uns als Agentur bzw. die polnische Firma als Auftraggeber. Rechtliche Grundlage sind Art. 14 Nr. 1a EWG Nr. 1408/71, §15 BGBI. 2004 Nr. 62 und § 15 BeschVO.
24-Stunden-Seniorenbetreuung in Spanien legal beauftragen
Wenn Sie eine 24-Stunden-Betreuung in Spanien über unsere Agentur buchen, handeln Sie als Auftraggeber. Arbeitgeber der Pflegekraft ist hingegen das polnische Unternehmen. Ihr Vorteil: Die entsendende Firma ist für die korrekte Anstellung und Abführung der Sozialabgaben zuständig. Sie sind von diesen Pflichten befreit und können die Betreuung rundum und mit bestem Gewissen genießen.
Selbstverständlich beachten wir bei der Wahl der Partnerfirmen in Polen, dass diese korrekt arbeiten. Mit vielen unserer Partner kooperieren wir bereits über Jahre vertrauensvoll. Dadurch können wir auch beim Pflegepersonal auf viele Stammkräfte zurückgreifen, die sehr erfahren in der Seniorenbetreuung in Spanien und Deutschland sind.
Nutzen Sie die Vorteile einer rechtlich sicheren Vermittlung und lassen Sie sich jetzt ein unverbindliches Angebot erstellen.