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Vorbereitung auf den MDK-Besuch

Vorbereitung auf den MDK-Besuch

Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, dann kann er finanzielle Leistungen der Pflegekasse beanspruchen. Für diese Leistungen maßgeblich ist das Gutachten des MDK. Wie bereiten Sie sich auf den MDK Besuch vor? Hier bekommen Sie einige Informationen und Tipps rund um die Pflegebegutachtung.

Der MDK und die Pflegebegutachtung

Beim Anspruch auf finanzielle Leistungen der Pflegekasse findet zunächst eine Einschätzung des Hilfe- und Pflegebedarfs durch den Gutachter des Medizinischen des Krankenkassen Dienstes (MDK) statt. Solche Gutachter können Pflegekräfte oder auch Ärztinnen und Ärzte sein. Diese Gutachter überprüfen, ob die Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes gegeben ist. Die Pflegebegutachtung findet dort statt, wo die Pflegebedürftigen leben.

Deshalb ist die Vorbereitung auf den MDK-Besuch so wichtig

Beim Hausbesuch durch den Gutachter wird der Pflegebedarf ermittelt. Dieser Pflegebedarf wird anhand der sogenannten Pflegegrade eingestuft. Betroffene neigen dazu, während eines solchen Besuchs, die eigene Lebenssituation zu beschönigen, einer Schulprüfung, die es zu bestehen gilt, nicht ganz unähnlich. Dabei kommt es vor, dass tatsächliche Probleme verschwiegen oder zumindest verharmlost werden. Dies wiederum kann dazu führen, dass Betroffene anschließend nicht in den erforderlichen Grad der Pflegebedürftigkeit eingestuft werden können. Sie erhalten dann nicht die finanzielle Unterstützung, die sie eigentlich benötigen. Behalten Sie die folgende Grundregel im Auge: Es ist nicht die Aufgabe des MDK festzustellen, welche Fähigkeiten die oder der Betroffene noch besitzt. Es geht um die Feststellung, was ohne fremde Hilfe nicht mehr zu bewältigen ist.

Gute Vorbereitung auf dem MDK-Besuch

Nach Festlegung des Pflegebedarfs erfolgt die Einstufung der unterschiedlichen Pflegegrade. Hieraus folgen die finanziellen Leistungen der Pflegekasse. Bereiten Sie sich deshalb so gut wie möglich auf den Besuch vor. Mit Hilfe eines Pflegetagebuchs können Sie alle Verrichtungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung festhalten, bei denen Pflege und Hilfe benötigt wird. Das Pflegetagebuch soll gemeinsam mit den pflegenden Angehörigen oder einer Betreuungskraft geführt werden.

Seit 2017 wird die Einstufung der Pflegebedürftigkeit nicht mehrt nach dem Zeitaufwand, sondern nach einem Punktesystem vorgenommen. Dabei stehen die folgenden sechs Module im Vordergrund:

1. Mobilität

2. Kommunikative und kognitive Fähigkeiten

3. Psychische Problemlagen und Verhaltensweisen

4. Möglichkeiten der Selbstversorgung

5. Der selbständige Umgang und die Bewältigung mit therapie- und krankheitsbedingten Belastungen und Anforderungen

6. Die Gestaltung sozialer Kontakte und des Alltagslebens.

Befassen Sie sich im Vorfeld mit dem Fragekatalog des MDK. Auf diese Weise lernen Sie einzuschätzen, welche Module für die persönliche Pflegesituation tatsächlich relevant sind und wie diese bewertet werden können. Gehen Sie die einzelnen Fragen vor dem Begutachtungstermin einmal im Detail durch. Der Begutachter wird im Rahmen des Termins alle Module der Reihen nach abarbeiten und zu jeder Antwort seine Notizen markieren. Kennen Sie den Fragekatalog, dann können Sie auch überprüfen, ob auch tatsächlich alle Punkte der Module abgefragt worden sind.

Seit 2017 ist ein Pflegetagebuch nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es ist aber gut, wenn Sie wissen, wie viele Stunden pro Woche der tatsächliche Aufwand für die Pflege beträgt. Darunter fallen die Maßnahmen der Körperpflege, der Ernährung und auch der Mobilität als Grundpflege. Dokumentieren Sie auch Aktivitäten, wie das Kochen, Waschen, das Einkaufen und das Reinigen der Wohnung. Ja, Sie können sogar Aktivitäten, wie das Bügeln der Kleidung und andere hauswirtschaftliche Arbeiten dokumentieren. Hier einige Tipps für das Führen des Pflegetagebuchs:

1. Direkt nach der Antragstellung des Pflegegeldes bei der Pflegekasse sollten Sie mit dem Ausfüllen des Pflegetagebuchs beginnen

2. Tragen Sie die Zeiten der Verrichtung von Aufgaben in Minuten ein. Unterteilen Sie die Aufgaben in die unterschiedlichen Tageszeiten morgens, mittags und abends.

3. Wird eine Hilfe alleine oder zu zweit verrichtet? Auch dies sollten Sie dokumentieren.

4. Wurde eine Aufgabe vollständig für die betroffene Person, teilweise oder als Unterstützung geleistet? War eine Beaufsichtigung nötig? Musste die betroffene Person angeleitet werden?

Welche Unterlagen sollten Sie bei der Begutachtung bereithalten?

Der Besuch des MDK erfolgt innerhalb von fünf Wochen nach dem Antrag auf Pflegegeld oder der Pflegesachleistung. Vorab erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung mit Informationen zum Termin und Hinweisen, welche Unterlagen Sie für den Besuch bereitstellen sollen. Sie können sich im Vorfeld alle Fragen, die Sie an den MDK richten möchten, notieren. Führen Sie auch eine Liste aller Hilfsmittel, die Sie für die Pflege benötigen. Das können Gegenstände sein, wie etwa die Einmalhandschuhe, der Rollator, der Gehstock, die Brille oder mögliche Prothesen.

Halten Sie die folgenden Unterlagen für den Besuch des MDK bereit:

1. Das Pflegetagebuch

2. Ihre Fragen an den MDK-Gutachter

3. Alle Berichte der Fachärzte und des Hausarztes

4. Die Kontaktdaten und Namen der behandelten Ärzte

5. Krankenhausentlassungsberichte der vergangenen drei Jahre

6. Eine Liste der Medikamente, die derzeit eingenommen werden

7. Die Pflegedokumentation des Pflegedienstes

8. Ein möglicher Schwerbehindertenausweis

9. Die Namen und Kontaktdaten aller Personen, die an der Pflege mitwirken. Das können Angehörige sein und andere betreuende Personen.

10. Die Liste der genutzten und benötigten Hilfsmittel

11. Der komplett ausgefüllte Fragebogen des MDK, insoweit dieser bereits zugestellt worden ist.

Der Tag der Begutachtung

Stellen Sie die momentane Pflegesituation realistisch darf. Dabei dürfen Sie nichts beschönigen und verharmlosen. Es kann vorkommen, dass vor allem die pflegebedürftige Person dazu neigt, ihre eigene Situation besser darstellen zu wollen, als sie ist. Dies ist ein ganz natürliches Verhalten gegenüber außenstehenden. Denn wer möchte schon etwa die eigene Inkontinenz zugeben? Sprechen Sie sich miteinander ab, dass es nicht darum geht, sich besonders positiv darzustellen, sondern die Pflegesituation möglichst realistisch widerzugeben. Berichten Sie dem MDK-Gutachter, mit welchen Einschränkungen und Problemen die pflegenden Personen und Angehörigen täglich konfrontiert sind.

Achten Sie darauf, dass während des Termins mindestens eine zusätzliche Person anwesend ist. Wenn Sie bereits eine externe Pflegekraft nutzen, dann sollten Sie diese hinzuziehen, denn diese kennt die Pflegesituation sicherlich sehr gut.

Was passiert nach der Pflegebegutachtung?

Die Ergebnisse der MDK-Pflegebegutachtung und der Pflegegrad und damit verbunden die Höhe der finanziellen Unterstützung werden Ihnen innerhalb von fünf Wochen nach der Antragstellung mitgeteilt. Der Einstufungsbescheid erfolgt schriftlich.

Betroffene mit Demenz, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen

Nicht selten benötigen Menschen mit geistiger Behinderung, mit psychischen Erkrankungen oder mit Demenz weniger Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder bei Verrichtungen der Grundpflege. Im Vordergrund stehen dann eher die Beaufsichtigung und die Betreuung der betroffenen Personen. Die finanziellen Leistungen aus der Pflegeversicherung werden in diesem Fall gewährt, wenn mindestens zwei der nachfolgenden Punkte zutreffend sind:

1. Die betroffene Person neigt zu unkontrolliertem Verlassen der Wohnung

2. Das adäquate Erkennen von gefährlichen Situationen ist nicht mehr gegeben

3. Es findet ein unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen statt

4. Die betroffene Person verhält sich verbal aggressiv oder neigt zu tätlichen Handlungen

5. Der oder die betroffene neigt zu einem Verhalten, das der jeweiligen Situation nicht mehr angepasst ist

6. Eigene seelische oder körperliche Bedürfnisse und Gefühle werden nicht mehr adäquat erkannt

7. Die Person wehrt sich gegen notwendige therapeutische oder schützende Maßnahmen

8. Der Tag- und Nachtrhythmus ist gestört

9. Die betroffene Person kann aufgrund von gestörter Hirnfunktionen grundlegende soziale Alltagssituationen nicht mehr bewältigen, das Gedächtnis ist beeinträchtigt oder das Urteilsvermögen ist gestört

10. Die Person ist nicht mehr dazu in der Lage, den eigenen Tagesablauf zu planen

11. Alltagssituationen können nicht mehr zutreffend eingeschätzt werden, es finden unpassende Reaktionen auf solche Situationen statt

12. Die betroffene Person leidet unter ausgeprägten Gefühlsschwankungen

13. Die Person leidet unter einer therapieresistenten Depression. Dies zeigt sich durch regelmäßige Niedergeschlagenheit, verzagtem und hilflosen Verhalten.


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    Noch nicht endgültig erforscht: Die Alzheimer-Krankheit

    Noch nicht endgültig erforscht: Die Alzheimer-Krankheit

    Für so manche Krankheiten, die das menschliche Gehirn betreffen, steht noch viel Forschungsarbeit bevor. Die Parkinson-Krankheit, das Tourette-Syndrom und auch die Alzheimerkrankheit verlangen auch in naher (und vermutlich weiterer) Zukunft viel wissenschaftliche Aufmerksamkeit. Im Kontext der Alzheimer Erkrankung gibt es heute vielfältige Möglichkeiten, die Symptome zu lindern, von einer Heilung sind wir aber noch weit entfernt.

    Die frühe Erkennung der Alzheimer-Krankheit

    Die Diagnose zur Alzheimer-Krankheit wird heute vor allem über die Symptome gestellt. Doch zum Zeitpunkt erkennbarer Symptome ist die Krankheit in aller Regel schon weit fortgeschritten, schwere Hirnschäden sind bereits eingetreten. Die Forschung zur Diagnose der Alzheimer-Krankheit setzt derzeit bei den sogenannten „Biomarkern“ an. Solche Biomarker können etwa der Nüchternblutzucker oder der Beta-Amyloid-Spiegel sein. Solche Biomarker sollen in der Zukunft eine frühe Diagnose der Alzheimer-Krankheit ermöglichen, zu einem Zeitpunkt, an dem das Gehirn noch nicht nachhaltig geschädigt ist. Ein weiterer Forschungsschwerpunkt ist die strukturelle Bildgebung des Gehirns. Anhand der Form, Position und des Volumens des Gehirns soll die Erkrankung nachgewiesen werden können. Auf diese Weise soll die Tätigkeit der Zellen in verschiedenen Hirnregionen nachgewiesen und die Aktivität im Austausch mit Zucker und Sauerstoff abgebildet werden. Die molekulare Bildgebung mit zielgerichteten Radiotracern soll chemische Veränderungen erkennen und entsprechenden Krankheiten zuordnen.

    Genetische Risikoprofilierung

    Auch die genetische Risikoprüfung ist ein zentraler Blickpunkt gegenwärtiger Alzheimer-Forschung. Derzeit stehen drei Gene im Focus der Wissenschaft, die das Risiko an Alzheimer zu erkranken, signifikant erhöhen. Ein erhöhtes Risiko bedeutet allerdings noch nicht, dass eine entsprechende Erkrankung auch zwingend eintritt. Vor allem das APOE-e4 Gen gilt als starkes Risiko-Gen für die Alzheimer-Krankheit.

    Zukünftige Medikamente

    Derzeit sind fünf Medikamente von der US-amerikanischen Food und Drug Administration für die Behandlung von Alzheimer zugelassen. Diese behandeln primär die Symptome der Erkrankung und können dabei helfen, vorübergehend den Denk- und Gedächtnisprobleme entgegen zu wirken. Die Medikamente haben keine Wirkung auf die Ursachen der Erkrankung und können auch das Fortschreiten derselben nicht verhindern. Die Alzheimer-Forschung setzt sich das Ziel, künftig den Krankheitsprozess direkt zu unterbrechen. Dies soll direkt an den mit Alzheimer einhergehenden Gehirnveränderungen ansetzen. Es wird vermutet, dass dies mit Hilfe einer Kombination von unterschiedlichen Medikamenten gelingen könnte, so wie dies heute bei der Behandlung von Aids der Fall ist. Derzeit befindet sich ein Medikament in der Forschung, das beim Beta-Amyloid ansetzt. Beta-Amyloid ist ein Hauptbestandteil des Plaques, das als Gehirnanomalie im Zuge der Alzheimer Krankheit gebildet wird. Das Medikament Aducanumab soll in diesem Zusammenhang als Antikörper eingesetzt werden, der auf aggregierte Formen von Beta-Amyloid reagiert.

    Die Ursache der Alzheimer Krankheit verstehen lernen

    Auch an der Ursache für die Alzheimer Erkrankung wird geforscht. Nach aktuellem Wissensstand darf davon ausgegangen werden, dass sich die Alzheimer Krankheit durch komplexe Wechselwirkungen verschiedener Faktoren, wie Alter, Genetik, Lebensstil und Umwelt bildet. Auch Bluthochdruck und Bewegungsmangel gehören zu den Risikofaktoren der Alzheimer Krankheit. Schon heute können genetische Mutationen nachgewiesen werden, die zwingend zur Erkrankung führen. Dies trifft auf rund 1 Prozent der erkrankten Menschen zu. Sind die Risikofaktoren ausreichend erforscht, dann können Diäten und Bewegungspläne für die betroffenen Personen entwickelt werden. Der genetische Faktor hingegen ist nach gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht zu ändern. Verschiedene Diäten werden derzeit auf ihre Wirkung auf Patienten mit Alzheimer Erkrankung überprüft, aber noch kontrovers diskutiert.

    Intellektuelle Aktivitäten und soziale Verbindungen

    Verschiedene Studien untersuchen auch die Wirkung von intellektuellen und sozialen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Alzheimer Krankheit. Es gibt erste Hinweise darauf, dass starke soziale Bindungen und eine rege geistige Aktivität positive Wirkungen auf den Verlauf der Krankheit ausüben können. Es wird ein Zusammenhang zwischen diesen Aktivitäten und der mentalen Stimulation der Nervenzellen vermutet.


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      Ausgebrannte Pflegekräfte

      Ausgebrannte Pflegekräfte

      Der Burnout tritt bei pflegenden Personen häufiger ein als bei anderen Berufsgruppen. Und dies betrifft sowohl professionelle Pfleger in Pflegeheimen, wie auch pflegende Angehörige zu Hause. Es gilt die Symptome eines kommenden Burnouts im Blick zu behalten und vorbeugende Maßnahmen gegen den Burnout zu ergreifen.

      Pflegen: Das kann körperlich, wie mental sehr anspruchsvoll sein. Das gilt für professionelle Pflegekräfte im Pflegeheim genauso, wie für pflegende Angehörige zu Hause. Immer steht die zu pflegende Person im Mittelpunkt, da bleibt für die eigene Freizeit und Erholung nur wenig Raum. Und wenn es doch einmal eine freie Stunde gibt, dann gelingt es nur schwerlich mental abzuschalten. Die Folge kann ein Burnout sein.

      Nur wer gesund bleibt, ist auch eine Hilfe

      Wer einen anderen Menschen pflegen möchte, muss selbst gesund bleiben. Wer selbst ausgebrannt ist, ist auch anderen keine große Hilfe mehr. Es ist ein großes Missverständnis zu glauben, eine pflegende Person müsse sich für die pflegebedürftige Person Tag und Nacht aufopfern. Gerade bei der Pflege in der Familie kann es zu einer großen Herausforderung sein, die notwendige Abgrenzung zu finden. Denn im häuslichen Kontext ist man ja praktisch immer verfügbar. Die Pflege von Angehörigen wird zu einem großen Einschnitt im Leben, der alle Aspekte des Alltags tangiert. Doch wer sich nicht die benötigten Freiräume für die eigene Erholung schafft, kommt dem Burnout immer näher.

      Warnzeichen des Burnouts

      Wie erkenne ich eigentlich, dass ich am Burnout leide? Vielen Pflegekräften ist die eigene Erschöpfung gar nicht bewusst. Das Krankheitsbild des Burnouts verläuft schleichend und nicht wenige pflegende Menschen denken, dass diese Symptome einfach zu ihrem Engagement mit dazugehören. Doch Zusammenbrüche und Depressionen können am Ende die Folge sein. Verschiedene Warnzeichen sollten Sie darauf aufmerksam machen, Ihre Einstellung zur Pflege zu überdenken, um dem Burnout vorzubeugen:

      • Tiefe Erschöpfung über immer längere Phasen
      • Immer kürzere Erholungsphasen
      • Das Abschalten nach der Arbeit gelingt nicht mehr
      • Hyperaktive Verhaltensweisen
      • Die Aufgaben benötigen immer mehr Energie
      • Eigene Bedürfnisse geraten immer mehr in den Hintergrund
      • Schlafstörungen und Schlafmangel
      • Soziale Kontakte geraten immer mehr in den Hintergrund

      Die Pflege auf verschiedene Schultern verteilen

      Wer berufstätig ist, arbeitet auch nicht 24 Stunden pro Tag. Es gibt einen Feierabend und damit verbunden auch Freiräume, die es ermöglichen, einmal nicht an die Arbeit zu denken. Diese Trennung ist bei der häuslichen Pflege zu Hause natürlich etwas schwieriger zu gestalten. Denn auch am Feierabend leben die Pflegekraft und die pflegebedürftige Person zusammen. Eine Möglichkeit, dem Burnout vorzubeugen ist der Weg, die Pflege auf verschiedene Schultern zu verteilen. Niemand schreibt vor, dass eine Pflege zu Hause immer nur von einer einzigen Person verrichtet werden muss. Vielleicht gibt es in der Familie oder in der Verwandtschaft andere Personen, die einen Teil der Pflege übernehmen können? Vielleicht können auch externe Pflegekräfte einbezogen werden?

      Loslassen kann erlernt werden

      Wer als pflegende Person über freie Stunden verfügt, der sollte auch lernen, diese zu nutzen. Das geschieht natürlich am besten dann, wenn auch eine räumliche Distanz hergestellt wird. Wer sich über längere Zeit für die pflegebedürftige Person aufgeopfert hat, muss erst wieder erlernen, mit der Freizeit adäquat umzugehen. Vielleicht müssen erst Hobbys und Aktivitäten, ja vielleicht auch ein neuer Freundeskreis aufgebaut werden, damit dies gelingt. Die Mitgliedschaft in einem Verein oder einfach ein kreativer Kurs in der Volkshochschule können die notwendige räumliche Distanz herstellen und auch die passende Abwechslung bieten. Und dann werden Sie feststellen. Loslassen ist eine Kunst, die schrittweise erlernt werden kann. Denn was nützt die räumliche Distanz, wenn Sie in Gedanken weiter in der Pflege verweilen. Nein, es ist ein Betrug an einer pflegebedürftigen Person, wenn Sie auch einmal an anderen Aktivitäten Freude haben. Auch andere Menschen können pflegen und wer immer Sie jetzt vertritt, verdient auch Ihr Vertrauen.

      Kommentare

      Laura Krone 03.07.2023 15:01

      Meine Tochter schickt gerade Bewerbungen als Pflegefachkraft ab. Hierbei muss sie auch noch einige Krankheitsbilder erkennen lernen. Schön zu lesen, wie immer kürzere Erholungsphasen zu Burnout führen können.


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        Die richtige Ernährung für Pflegebedürftige

        Die richtige Ernährung für Pflegebedürftige

        Menschen mit einer Demenzerkrankung können ihre Bedürfnisse nicht immer adäquat artikulieren. Es liegt dann an den Pflegepersonen für die regelmäßige Zufuhr von Mineralstoffen, Spurenelementen und Vitaminen zu sorgen. Medikamentenbedingt kann sich auch ein vermindertes Verlangen nach Speise und Flüssigkeit einstellen. Gleichzeitig kann die Rastlosigkeit mobiler Demenzpatienten zu einem hohen Energiebedarf führen. Rund 60 Prozent der Schlaganfallpatienten leiden unter einer Schluckstörung. Diese kann auch chronisch werden. Eine gesunde Flüssigkeitszufuhr von mindestens 1,5 Litern pro Tag ist aber unabdingbar, um einem weiteren Schlaganfall vorzubeugen. Behalten Sie in beiden Fällen im Blick, dass die betroffene Person eine ausreichende Zufuhr an Nahrung und Flüssigkeit bekommt.

        Essen, das bedeutet einerseits den Körper mit wichtigen Nähr- und Mineralstoffen, sowie mit Vitaminen zu versorgen. Aber eine Mahlzeit kann auch ein geselliger Akt sein, die zur Förderung der Kommunikation und der Sozialkontakte dient. Pflegebedürftige Menschen artikulieren oft wenig Hunger und wenig Durst. Dies darf jedoch nicht zur Unterversorgung von Mineralstoffen, Vitaminen und Spurenelementen führen. Wer nur wenig trinkt, gefährdet das Herz, den Blutfluss und fördert die Vergesslichkeit.

        Die Ernährung von Menschen mit Demenzerkrankungen

        Bei der Ernährung von Menschen mit einer Demenzerkrankung stellen sich besondere Herausforderungen:

        1. Die Demenzerkrankung kann zu einem Verlust des Hunger- und Durstgefühls fühlen.
        2. Die Demenzerkrankung kann einhergehen mit einem Rückgang des Geschmacks- und Geruchssinns.
        3. Demenzpatienten können die Fertigkeit des Essens und des Trinkens verlieren, sie verlernen auch die Speisen und Getränke als solche zu verstehen und zu erkennen.

        Als Pflegeperson stehen Sie vor der Aufgabe herauszufinden, wie die Aufnahme der Speisen und Getränke für die an Demenz erkrankte Person am besten gelingt. Welche Zubereitung führt zum Erfolg? Akzeptieren Sie auch, wenn sich der Geschmack der zu pflegenden Person ändert und wenn eine Speise einmal stehen bleibt. Nehmen Sie sich viel Zeit für die Speisen, denn Essen und Trinken können zu den wichtigsten Beschäftigungen der betroffenen Personen werden. Feste Essenszeiten und regelmäßige Trinkpausen können zum Ritual werden und den täglichen Ablauf festigen. Bieten Sie die Speise in kleinen Portionen an. Dies hilft, einer Überforderung vorzubeugen. Achten Sie darauf, dass die betroffene Person ihr Gewicht behält. Fehlender Appetit kann auch aufgrund der Medikamenteneinnahme ausgelöst werden. Die Rastlosigkeit von mobilen Menschen mit einer Demenzerkrankung kann zu einem hohen Energiebedarf führen. Werden durch die Nahrung zu wenige Mineralien, Vitamine und Spurenelemente aufgenommen, so ist auch über eine Zufuhr von fertiger Trinknahrung nachzudenken. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kann eine Magensonde zur Ernährung eingesetzt werden.

        Wann immer es möglich ist: Binden Sie die an Demenz erkrankte Person mit in die Zubereitung der Speisen ein. So wie das gemeinsame Kochen in der Familie natürlich zu ganz besonders schmackhaften Speisen führt, so bringt führt auch bei Demenzpatienten die Teilhabe an der Zubereitung eine besondere Bindung zur Speise.

        Die Ernährung von Schlaganfallpatienten

        Eine gute Zufuhr von Flüssigkeit (mindestens 1,5 Liter pro Tag) kann weiteren Schlaganfällen vorbeugen. Für die Ernährung von Schlaganfallpatienten wird die sogenannte „Mittelmeerdiät“ empfohlen: Diese verzichtet auf süße und fette Kost und setzt auf die Zufuhr von Meeresfrüchten, Fisch, Gemüsen, Nüssen und Vollkornprodukten. Auch auf rotes Fleisch ist möglichst zu verzichten. Die Salzzufuhr sollte auf maximal 5 Gramm pro Tag begrenzt werden. Achten Sie auf regelmäßige Aufnahme von Vitamin D und Folsäure. Auf Alkohol und Zigaretten sollte gänzlich verzichtet werden. Die gesunde Ernährung sollte mit mäßigem Sport und einem systematischen Bewegungsplan kombiniert werden.

        Rund 60 Prozent der Schlaganfallpatienten leiden in der Akutphase unter einer Schluckstörung. Bei einem Viertel der Patienten kann diese Störung auch chronisch werden. Dieser Herausforderung kann mit breiförmiger Kost oder (falls nötig) mit der Sondenernährung begegnet werden.


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          Das Recht auf Reha für pflegende Angehörige

          Das Recht auf Reha für pflegende Angehörige

          Die Pflege eines Angehörigen kann belastbar sein. Wenn sich aufgrund der pflegerischen Aufgaben seelische und körperliche Erschöpfungszustände, Schmerzen und Symptome wie Burnout oder Depressionen zeigen, dann sollten Sie darüber nachdenken, selbst eine Reha oder Kur in Anspruch zu nehmen. Eine solche Maßnahme kann über den Hausarzt beantragt werden.

          Die Pflege eines Angehörigen kann nicht selten mit dem Erreichen der eigenen psychischen und physischen Grenzen verbunden sein. Die Pflege kann zu einer ständigen Bereitschaft und zum Fehlen von Auszeiten führen. Burnout und schwere Erschöpfungszustände und Depressionen können die Folge sein. Nicht wenige pflegende Menschen leiden unter chronischen Schmerzen und werden selbst krank. Doch gute Pflege setzt voraus, dass die pflegende Person selbst gesund ist.

          Wie die Pflege den Pflegenden belastet

          Angehörige, die die Pflege übernehmen, stehen vor großen Herausforderungen. Die Pflegetätigkeit ist eine körperlich sehr anstrengende Tätigkeit. Im Gegensatz zu ausgebildeten Pflegekräften fehlt oft das fachliche Wissen und die Routine, was dazu führen kann, dass die fehlende Technik durch zusätzliche Kraft kompensiert wird. Auch psychisch kommen angehörige Pflegende oft an ihre Grenzen. Das ganze Leben kann sich verändern: Wer früher noch Freizeit und Flexibilität im eigenen Leben kannte, der sieht nun nur noch Verantwortung und Verpflichtung. Wo bleibt da das Zeitfenster für das eigene Leben und die persönlichen Bedürfnisse?

          Abschalten in der Reha

          Während einer Reha für Pflegepersonen stehen die Beschwerden und Krankheiten des Pflegenden im Mittelpunkt. Dies ist eine gute Gelegenheit abzuschalten und den eigenen Körper wieder zu verwöhnen. Hier können pflegende Angehörige wieder lernen, auf sich selbst zu achten, bevor sie selbst zu einem Pflegefall werden. Während zu Hause oft die Zeit fehlt, einmal selbst zum Arzt zu gehen, haben die pflegenden Angehörigen hier die Möglichkeit, sich einmal gründlich durchchecken zu lassen und entsprechende Therapieprogramme zu entwickeln.

          Die Reha mit dem pflegebedürftigen Angehörigen

          Wer sich als Pflegeperson für eine Reha entscheidet, für den stellt sich natürlich auch die Frage: Wohin mit dem pflegebedürftigen Angehörigen? Auf diese Frage gibt es verschiedene Antworten:

          1. Sie nehmen die pflegebedürftige Person mit auf die Reha.

          2. Der pflegebedürftige Angehörige wird in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung aufgenommen.

          Geht die pflegebedürftige Person zusammen mit der angehörigen Pflegekraft zur Reha, dann kann die Unterbringung in einem gemeinsamen Zimmer oder in separaten Zimmern erfolgen. Vorab ist zu klären, ob die Einrichtung auch einen entsprechenden Pflegeplatz bereithält. Auch wenn Sie als pflegender Angehöriger in engem Kontakt mit der pflegebedürftigen Person bleiben, verfallen Sie nicht in die Gewohnheit, wieder pflegerische Tätigkeiten zu übernehmen. Wird eine Kurzzeitpflege außerhalb der Rehaeinrichtung genutzt, dann kann diese zu Hause erfolgen oder in einer örtlichen Kurzzeitpflegeeinrichtung. Bisweilen wird die Pflege auch von Verwandten oder Bekannten im Sinne einer Verhinderungspflege übernommen.

          Der Antrag für eine Reha

          Sind Sie privat versichert, dann wird eine solche Reha meist zur Verhandlungssache mit Ihrer privaten Krankenversicherung. Bei einer gesetzlichen Versicherung erfolgt der Antrag auf Reha meist über den Hausarzt. Antragsformulare finden Sie auch im Internet. Legen Sie medizinische Befunde dem Antrag bei. Schildern Sie im Antrag Ihre Beschwerden und mögliche Überlastungserscheinungen aufgrund der Pflegetätigkeit genau. Begründen Sie die Notwendigkeit der Reha oder Kur und schildern Sie die Belastungen, denen Sie durch die Pflege ausgesetzt sind. Beschreiben Sie auch, welche Erwartungen und Ziele Sie mit der Reha verknüpfen. Kommt die Rentenversicherung als Leistungsträger in Frage, so wird der Antrag direkt von der Krankenversicherung an die Rentenversicherung weitergeleitet. Die Genehmigung der Rehamaßnahme erfolgt über einen Genehmigungsbescheid. Gegen eine Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden. Sie haben die Möglichkeit, beim Antrag eine Einrichtung Ihrer Wahl vorzuschlagen. Die endgültige Entscheidung der Reha-Einrichtung wird allerdings von der Krankenkasse getroffen. Stellen Sie den Antrag für eine Reha möglichst frühzeitig, denn die Mühlen der Verwaltung mahlen auch bei den Krankenkassen zu langsam.


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            Demenz und Depressionen

            Nicht selten entwickelt sich im Zuge einer Demenzerkrankung auch eine Depression. Nicht weniger selten werden auch beide Krankheitsbilder miteinander verwechselt. Insbesondere die Frontotemporale Demenz zeigt ähnliche Symptome wie eine Depression. Wichtig ist in diesem Zusammenhang bei einer Demenzerkrankung im frühen Stadium die Symptome rechtzeitig einzuordnen, damit eine zielgerichtete Behandlung eingeleitet werden kann.

            Wenn Demenz und Depression verwechselt werden

            Bei der frontotemporalen Demenz bilden sich im sozialen Verhalten ähnliche Symptome, wie bei einer Depression. Dies kann sich in Desinteresse, Lustlosigkeit bis hin zur Apathie der Betroffenen äußern. Dies können alles auch Symptome einer Depression sein. Wird eine falsche Diagnose gestellt, dann kann dies für die Behandlung fatale Folgen haben.

            Die Symptome der Depression

            Als Symptome einer Depression werden Antriebsschwäche, Niedergeschlagenheit und Desinteresse an den Aspekten des Alltags genannt. Auch Aggressionen, Nervosität und Unruhe können den Symptomen einer Depression zugeordnet werden. Eine Depression kann sehr plötzlich auftreten und dann auch intensive Wirkungen auf das Leben der betroffenen Person ausüben. Auch körperliche Folgen und Probleme mit dem Langzeitgedächtnis können symptomatisch für eine Depression sein. Menschen, die von einer Depression betroffen sind, sind sich nach der Diagnosestellung des eigenen Krankheitsbildes meist vollständig bewusst.

            Unterschiede zur Demenz

            Bei der Demenzerkrankung sind ein langsamer Verlauf der Krankheit symptomatisch. Die Krankheit ist zunächst kaum erkennbar, die Folgen auf den Alltag des Betroffenen entwickeln sich fortlaufend. Auch die Angehörigen nehmen die Veränderungen zunächst nicht sofort wahr. Im Gegensatz zu depressiven Menschen leiden die Menschen mit einer Demenzerkrankung vor allem auch unter dem zunehmenden Verlust des Kurzzeitgedächtnisses. Das Krankheitsbild der Depression bildet sich im Gegensatz zu dem schleichenden Verlauf der Demenz meist innerhalb von sechs Monaten aus. Bei einer Demenzerkrankung kann die betroffene Person das eigene Krankheitsbild im fortgeschrittenen Stadium nicht mehr selbst erkennen und adäquat bewerten. Der depressive Mensch hingegen ist in aller Regel dazu in der Lage, sich die eigene Krankheit zu vergegenwärtigen.

            Wenn die persönliche Lebenssituation bagatellisiert wird

            Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Demenzerkrankung und Depressionen ist auch darin zu erkennen, dass Menschen mit Depressionen dazu neigen, die eigenen Einschränkungen deutlich in den Vordergrund zu stellen. Sie erklären eindeutig: „Ich kann das nicht“, oder „Ich schaffe das nicht“. Sie stehen auch dazu, Dinge nicht zu wissen, nicht beantworten zu können. Im deutlichen Gegensatz hierzu neigen Menschen mit einer Demenzerkrankung zur Bagatellisierung. Nicht selten machen sie auch ihr Umfeld oder Gründe, die außerhalb der eigenen Fertigkeiten liegen, für Probleme im Alltag verantwortlich.

            Die depressive Demenz

            Beide Krankheitsbilder können auch gemeinsam auftreten. Rund die Hälfte der Menschen mit einer Demenzerkrankung leidet auch unter Depressionen. Vor allem das Erkennen des Verlusts der kognitiven Fertigkeiten und die Einschränkungen in der Selbstständigkeit können zu einer Depression führen. Vor allem auch die Tatsache, dass eine Demenz als unheilbar gilt, kann zu depressiven Tendenzen führen. Ängste und Sorgen über den eigenen Krankheitsverlauf können zu Traurigkeit und schließlich zur Depression führen. Die Perspektive, das eigene Gedächtnis zu verlieren, das Wissen über mögliche Veränderungen in der eigenen Persönlichkeit, sind Faktoren, die dazu geeignet sind, eine depressive Demenz zu fördern.

            Die Behandlung der depressiven Symptome

            Auch die Behandlung der Depression, die im Kontext zur Demenz steht, kann ein wichtiger Aspekt der gesamten Demenztherapie sein. Depressive Lebensphasen werden auch als Risikofaktor für die Ausbildung einer Demenzerkrankung angesehen. Mit einer antidepressiven Therapie vor allem vor dem 50. Lebensjahr kann dieses Risiko minimiert werden. Eine frühzeitige Diagnose beider Krankheitsbilder kann in diesem Zusammenhang wichtig sein. Hierdurch können Beeinträchtigungen für die betroffene Person reduziert und der Krankheitsverlauf gemildert werden.


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              Die Früherkennung der Alzheimer Krankheit

              Die Alzheimer Krankheit gilt bisher als unheilbar. Auch kann der Krankheitsverlauf durch Medikamente nicht wirklich beeinflusst werden. Doch es gibt gute Gründe für eine frühe Erkennung des Krankheitsbildes.

              Die Alzheimer Krankheit gilt als die häufigste Demenzerkrankung. Sie führt zu einer Beeinträchtigung des Alltags und zu Gedächtniseinschränkungen. Der Grund hierfür ist ein Abbau von Nervenzellen in den Schläfenlappen des Gehirns. Dieser beginnt in aller Regel viele Jahre vor dem Auftreten der ersten Symptome. Manchmal lässt sich erst nach Jahrzehnten der Erkrankung ein fortschreitender Gedächtnisabbau feststellen, der so weit fortschreitet, dass er klinisch als Demenz bezeichnet werden kann. Zusätzliche Schädigungen, wie Schlaganfälle oder Gefäßschädigungen bei hohem Blutdruck begünstigen das Fortschreiten der Symptome.

              Was bedeutet Früherkennung?

              Unter Früherkennung verstehen wir das Bemühen, einen Krankheitsprozess unabhängig vom Alter des Patienten und dem Fortschreiten der Erkrankung im Stadium der langjährigen Entwicklung zu entdecken. Und dies vor allem auch dann, wenn sich noch wenige oder gar keine Symptome bemerkbar machen und das Alltagsleben der betroffenen Person noch nicht eingeschränkt ist.

              Die genetische Früherkennung

              Auch die Früherkennung im symptomfreien Stadium ist bei der Alzheimer Erkrankung möglich. Ein hierfür geeigneter Test ist der Nachweis von Veränderungen des Erbguts, der Hinweise auf eine vererbte Alzheimer Krankheit geben kann. Diese erbbedingte Variante der Krankheit tritt meist vor dem Erreichen des 60. Lebensjahrs auf. Sie hat allerdings nur einen Anteil von rund einem Prozent aller Alzheimer Erkrankungen. Die Genauigkeit dieses Gentests liegt nahe der Marke von 100%.

              Die Früherkennung bei geringfügigen Symptomen

              In zwei Schritten vollzieht sich die Früherkennung im Stadium geringfügiger Symptome. Der erste Schritt umfasst den Nachweis der Alzheimer Krankheit aufgrund einer charakteristischen Beeinträchtigung des episodischen Gedächtnisses. Hiervon sind vor allem die Fähigkeiten des Lernens und des Abrufens von neuen Informationen betroffen. Über neuropsychologische Tests können Hinweise auf eine Schädigung des Schläfenlappens erkannt werden. Der zweite Schritt setzt auf unterschiedliche Verfahren zum Nachweis des Rückgangs von Nervenzellen. Ein solcher Nachweis kann über die Kernspintomographie (MRT) erfolgen, die dazu in der Lage ist über die strukturelle Bildgebung des Gehirns eine Schrumpfung der Hirnrinde bildlich darzustellen. Über die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) kann die Stoffwechselaktivität des Gehirns gemessen werden. Ein reduzierter Stoffwechsel in den typischerweise betroffenen Gehirnregionen wird dabei als signifikanter Hinweis auf eine Alzheimer Krankheit angesehen.

              Die biochemische Untersuchung

              Als geeignete Form der Früherkennung wird auch die biochemische Untersuchung des Nervenwassers gesehen. Erhöhte Werte des phosphorylierten Taus und niedrige Werte des Beta Amyloid sind typische Anzeichen für eine Alzheimer Erkrankung. Die Vorhersagegenauigkeit dieses Tests in Verbindung mit hochempfindlichen Gedächtnistests wird bei ungefähr 90% eingestuft. Der Aufwand und der Kostenfaktor dieser Tests haben zur Folge, dass meist nur spezialisierte Zentren dazu in der Lage sind, die Symptome einer Alzheimer Krankheit im frühen Stadium adäquat zu bewerten.

              Gründe für eine Früherkennung

              Früherkennung verfolgt in der Regel das Ziel, eine Krankheit zu einem frühen Zeitpunkt zu heilen oder das Fortschreiten der Erkrankung zu vermindern, um weiterführende Schädigungen des Patienten zu vermeiden. Nun gilt die Alzheimer Krankheit bisher noch als unheilbar. Auch ist es nicht möglich, das Fortschreiten der Erkrankung mit einer medikamentösen Behandlung hinauszuzögern oder zu verhindern. Die Frühzeitige Erkenntnis einer Alzheimer Erkrankung kann die betroffene Person und auch ihre Angehörigen nicht unerheblich belasten. Was also ist die Motivation einer Früherkennung im Kontext der Alzheimer Krankheit? Verschiedene Möglichkeiten, das eigene Gedächtnis zu trainieren, können der Erkrankung entgegenwirken. Diese Übungen können auch in der frühen Phase der Erkrankung in den Lebensalltag integriert werden. Auch können Faktoren, wie die Ernährung und sportliche Aktivität sowie ein möglicher Bluthochdruck, die dazu geeignet sind, den Krankheitsverlauf zu beeinflussen, rechtzeitig als Lebensgewohnheiten optimiert werden. Eine rechtzeitige Früherkennung der Alzheimer Erkrankung kann den Patienten auch dazu ermutigen, sich Lebensträume rechtzeitig zu erfüllen. Auch kann eine mögliche Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung zu einem Zeitpunkt angelegt werden, zu dem der Patient zu einer solchen Willenserklärung noch befähigt ist.

              Kommentare

              Sandra Geier 26.10.2021 16:47

              Vielen Dank für diesen Beitrag zur Krankheit Alzheimer. Es stimmt, dass man bei ersten Anzeichen diese mithilfe eines MRT erkannt werden kann. Mein Opa ist leider auch daran erkrankt, deswegen suchen wir gerade eine Seniorenbetreuung für ihn.


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                „Ich wurde bestohlen!“ – Wahnvorstellungen bei Demenz

                „Ich wurde bestohlen!“ – Wahnvorstellungen bei Demenz

                Wahnvorstellungen treten im Zuge einer Demenzerkrankung häufig auf. Rund ein Drittel aller Menschen, die an einer Demenz leiden, haben im Verlauf Ihrer Krankheit auch zeitweise oder dauerhaft Wahnvorstellungen. Wahnvorstellungen sollten nicht mit Fehleinschätzungen im Sinne einer Verkennung verwechselt werden. Und manch eine vermeintliche Wahnvorstellung kann auch einen realen Hintergrund haben.

                Störungen des Denkens

                Als Wahnvorstellung wird eine Störung des Denkens definiert. Das sind feste Überzeugungen, für die es eigentlich keine Begründungen und Beweise gibt und die auch nicht durch Argumente zu entkräften sind. Sie sind mit einem Bild von der Wirklichkeit verbunden, die mit der Sichtweise anderer Menschen nichts mehr zu tun hat. Dadurch führen sie zur Isolation.

                Bestohlen und vergiftet

                Die häufigsten Wahnvorstellungen, die im Kontext einer Demenz auftreten, sind der Vergiftungswahn und der Bestehlungswahn. Charakteristisch für beide Wahnvorstellungen ist die Verlagerung für der Verantwortung eigener Probleme und Missgeschicke auf andere Menschen. Wenn Gegenstände verlegt und anschließend nicht mehr gefunden werden, dann wird dies zu einem Beleg dafür, bestohlen worden zu sein. Wer den verlorenen Gegenstand zurück bringt, wird anschließend des Diebstahls bezichtigt. Neben diesen häufigen Wahnvorstellungen kann sich auch der Verfolgungswahn, ein Bestrahlungswahn, ein Wahn vor Fehlbehandlungen durch den Arzt, Eifersucht und übersteigerte Angst vor Verbrechen bilden.

                Wahnvorstellungen und Halluzinationen

                Nicht selten gehen Wahnvorstellungen auch mit Halluzinationen einher. Diese können sich als Nebenwirkungen der Medikamenteneinnahme bilden. Auch eine nicht ausreichende Zufuhr von Flüssigkeit und eine starke Reizverarmung können die Ursache für Halluzinationen sein. In letzterem Fall beginnt das Gehirn im reizarmen Umfeld eigene Bilder zu produzieren, um sich anzuregen.

                Zu Hause bestohlen?

                Wer mit einer an Demenz erkrankten Person zu Hause zusammen lebt und dann der Vorwurf der Bestehlung kommt, dann wird das natürlich ganz besonders belastend. Nicht anders, wenn eine externe Pflegeperson mit in die Familie geholt wird, die des Stehlens bezichtigt wird. Es hilft dann wenig, den Demenz-Patienten vom Gegenteil überzeugen zu wollen. Nehmen Sie die Person trotz der Wahnvorstellung ernst. Im eigenen Erleben des Betroffenen sind die Anschuldigungen nicht unbegründet. Lassen Sie sich nicht auf einen Machtkampf ein, aber vermeiden Sie es auch, sich in die Welt der Wahnvorstellungen hinein ziehen zu lassen. Dies kann zu einer Gratwanderung werden. Sie können durchaus die Gegensätze der Wahrnehmung nebeneinander stehen lassen: „Du hast Stimmen gehört. Ich habe sie nicht gehört.“ Hier stellt sich nicht die Frage, wer Recht behält, hier werden schlichtweg die unterschiedlichen Wahrnehmungen miteinander verglichen. Es ist auch nicht immer erforderlich, zu jedem Sachverhalt Stellung zu beziehen, wenn nicht danach gefragt worden ist.

                Nicht jede Halluzination ist auch eine Halluzination

                Auch wenn die an Demenz erkrankte Person zu Wahnvorstellungen und Halluzinationen neigt: Nicht jede Angst ist unbegründet. Schon manch eine vermeintlich halluzinierte Maus in der Wohnung konnte mit einer realen Mausefalle gefangen werden. Und ja: Auch kranke Menschen werden bisweilen bestohlen. Behalten Sie immer im Hinterkopf, dass ein Vorwurf jederzeit auch gerechtfertigt sein kann. Beseitigen Sie die störenden Faktoren in der realen Welt, soweit dies möglich ist.

                Wahnvorstellungen oder Verkennungen?

                Fehleinschätzungen müssen nicht immer Wahnvorstellungen sein. Sie können auch körperlich bedingt sein. So etwa durch altersbedingte Veränderungen am Auge. So kann ein Fußbodenbelag zu einem Abgrund werden und die Türschwelle zu einer unüberwindbaren Barriere. Lernen Sie Wahnvorstellungen von kognitiven Fehleinschätzungen zu unterscheiden. Sorgen Sie für eine offene und schattenfreie Beleuchtung und vermeiden Sie allzu ausgeprägte Muster auf Tapeten und Fußbodenbelägen. Und aktualisieren Sie die Sehhilfe der betroffenen Person.

                Ordnung muss sein

                Menschen, die unter einer Demenzerkrankung leiden, neigen zum „Kruschteln“ und zum Verlieren von Gegenständen. Platzieren Sie wichtige Gegenstände, wie etwa die Brieftasche so, dass sie an Orten verwahrt werden können, wo sie nicht verloren gehen. Wird die Brieftasche von der betroffenen Person vermisst, so können Sie zeigen, dass diese noch an ihrem richtigen Ort liegt. Sentimentale Gegenstände ohne materiellen Wert hingegen können für die betroffene Person gut erreichbar bleiben. Es ist ein Leichtes, von Familienfotos Duplikate zu erstellen, die an einem sicheren Ort verwahrt werden.

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                nina 03.02.2024 20:26

                Meine Tochter arbeitet als Pflegefachkraft. Gut zu wissen, dass man bei Demenzpatienten mit dWahnvorstellunegn zu rechnen hat. Dennoch ist dies auch sehr anstrengend.

                Laura Krone 29.09.2023 14:07

                Mein Mann leidet an Demenz. Interessant, dass er auch mal Wahnvorstellungen haben kann. Aber wir suchen für ihn auch schon eine Seniorenresidenz mit Betreuung.


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                  Weihnachten mit Senioren feiern

                  Weihnachten mit Senioren feiern

                  Weihnachten ist für die meisten Menschen das bedeutungsvollste Fest des Jahres. Streng genommen ist Weihnachten ein rein christliches Fest, das die Geburt des Erlösers Jesus Christi feiert. Doch nicht immer ist der Schwerpunkt der Weihnachtsfeier im religiösen Sinn zu verstehen: Auch Menschen, die längst aus der Kirche ausgetreten sind, lassen sich dieses schöne und besinnliche Fest nicht nehmen. Denn Weihnachten ist auch eine hervorragende Gelegenheit, ein paar Tage im Kreis der Familie zu verbringen, füreinander Zeit zu haben und auch die lieben Verwandten zu besuchen. Und die Gelegenheiten für ein solches Beisammensein sind doch viel zu selten.

                  Familienentwürfe und Familienmodelle

                  Vor rund einhundert Jahren war die Großfamilie noch das favorisierte Familienmodell. Hier lebten mindestens drei Generationen beisammen. Und so konnten die Kinder vom Erfahrungsschatz und der Weisheit der eigenen Großeltern profitieren. Und die Großeltern waren stets von Kindern umgeben, was auch wie ein Jungbrunnen wirken kann. Die heutigen Familienmodelle sind vielfältiger: Da gibt es noch den Klassiker mit Mama, Papa und einem oder mehreren Kindern. Aber auch Alleinerziehende bilden mit ihren Kindern eine Familie. Ja, und dann gibt es heute natürlich auch die Familienmodell mit zwei Papas oder zwei Mamas. Und es ist sicherlich kein Fehler, dass wir in einer aufgeschlossenen Welt leben, die mit den unterschiedlichsten Lebensentwürfen konfrontiert zu leben weiß. Und so wie wir unsere Familie definieren, so kann sich auch das Weihnachtsfest unterscheiden. Weihnachten mit Mama und Kind, warum nicht? Oder doch lieber Weihnachten im Kontext Familie als großen Kreis?

                  Mit Oma und Opa Weihnachten feiern

                  Kinder lieben es, Zeit mit den Großeltern zu verbringen. Solange wir dem Nachwuchs nicht beibringen, dass alte Menschen „uncool“ wären. Oma und Opa haben Zeit. Und das ist ein unschätzbarer Wert in unseren hektischen Zeiten. Vor allem dann, wenn die Großeltern schon das Rentenalter erreicht haben, dann besteht das Leben nicht mehr aus einer Hetze von Termin zu Termin. Dann ist etwas Zeit mit den eigenen Enkeln immer eine gut investierte Zeit. Wenn die Großeltern nicht im eigenen Haushalt wohnen, dann bietet sich natürlich das Weihnachtsfest ganz besonders dafür an, solche Zeiten zu erleben. Entweder die Großeltern kommen zu uns oder wir fahren die Großeltern besuchen. Beides können schöne und besinnliche Tage werden. Und das nicht nur für die Enkel: Auch für die Kinder der Senioren ist das oft einer der wenigen Gelegenheiten in aller Ruhe etwas Zeit mit den Eltern verbringen zu können. Schön, wenn diese Gelegenheit genutzt werden kann.

                  Wenn die Senioren im eigenen Haushalt leben

                  Mit der Generation der Großeltern im eigenen Haushalt zusammen zu leben, das kann immer eine Bereicherung sein. Je mehr Menschen den Haushalt bevölkern, desto mehr „Leben kommt auch in die Bude“. Und desto mehr unterschiedliche Lebenserfahrungen beflügeln sich gegenseitig. Manchmal kommt der Zeitpunkt, dass sich die Kinder von den eigenen Eltern abnabeln möchten. Das ist durchaus sinnvoll, denn schon in der Bibel steht geschrieben: „Der Prophet gilt nirgendwo weniger als in seinem Heimatland“. Aber manchmal kommt auch der Zeitpunkt, dass sich eine Familie wiedervereinigt: Die Oma, die sich nichts sehnlicher wünscht als sich dem Haushalt der eigenen Kinder anzuschließen. Oder natürlich auch der entsprechende Opa.

                  Wenn die Großeltern gesund sind…

                  Gesunde Senioren sind oft auch sehr motiviert, sich in das Leben der Großfamilie einzubringen. Sie können eine Hilfe bei der Bewältigung der Aufgaben des Alltags sein und eben auch bei der Kindererziehung. Mit Oma und Opa gehen die Enkel spazieren und es gibt eigentlich immer etwas zu erleben.

                  Senioren als Pflegefall

                  Die Pflege zu Hause kann natürlich auch ein Grund sein, warum die Großelterngeneration zu Hause mit den Kindern und den Enkeln zusammenlebt. Hier ist es eine Selbstverständlichkeit, dass auch die Senioren zum Bestandteil des Weihnachtsfests werden. Nicht selten blühen betagten Menschen gerade dann wieder so richtig auf und sogar Senioren mit einer Demenzerkrankung können sich an die schöne Weihnachtszeit erinnern und zu einem herzlichen Teil der Feiertage werden.


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                    Vorbeugung gegen Demenz

                    Vorbeugung gegen Demenz

                    Eine hohe Lebenserwartung bringt es auch mit sich, dass das Risiko steigt, im Verlauf des Lebens an einer Demenz zu erkranken. Eine gesunde Ernährung, regelmäßige Herausforderungen für das Gehirn und ein gesunder Blutdruck können Maßnahmen sein, die dabei helfen, der Demenzerkrankung vorzubeugen.

                    Statistisch gesehen steht zu erwarten, dass jeder dritte Mensch in Deutschland im Verlauf seines Lebens an Demenz erkranken wird. Die Demenz tritt vor allem im fortgeschrittenen Alter auf. Die häufigste Form der Demenzerkrankung ist dabei die Alzheimer Krankheit. Ein Großteil der Demenzerkrankungen führt zur Pflegebedürftigkeit. In diesem Kontext stellt sich die Frage, ob es Methoden gibt, einer Demenz vorzubeugen. Eine medikamentöse Prävention zur Vorbeugung gegen die Demenz ist heute noch nicht bekannt. Hierzu sind die Ursachen noch nicht klar genug erforscht. Es ist allerdings möglich, eine unspezifische Vorbeugung zu initiieren, die sich das Ziel setzt, eine gewisse Widerstandsfähigkeit des Gehirns gegen den Krankheitsprozess zu erreichen und krankheitsbegünstigte Faktoren zu vermeiden. Prävention vor Demenzerkrankungen kann auch bedeuten, Schädigungen des Gehirns durch Zeiterkrankungen zu vermeiden. Solch vorbeugende Maßnahmen betreffen Lebensgewohnheiten und Verhaltensweisen, die sich frühzeitig und nachhaltig verändern lassen.

                    Körperliche Aktivität

                    Ein gewisser Schutz gegen Demenzerkrankungen und die damit verbundenen Folgen kann durch körperliche Aktivität hergestellt werden. Verschiedene Studien haben nachgewiesen, dass regelmäßige körperliche Bewegung bei älteren Menschen die Häufigkeit von geistigen Leistungseinschränkungen um bis zu 50% verringern können. Als Nebeneffekt erhöht körperliche Fitness auch die Lebensqualität und führt zu einem Ausgleich der Gemütslage.

                    Ein aktiver und regsamer Geist

                    Geistige Regsamkeit gilt als ein weiterer wichtiger Faktor zur Vorbeugung gegen die Demenz. Wer auch im fortgeschrittenen Alter an geistig agilen Aktivitäten teilnimmt, kann das Risiko an einer Demenz zu erkranken, nachhaltig senken. Je intensiver Tätigkeiten, wie Lesen, Schreiben, oder auch Kreuzworträtsel und Brett- oder Kartenspiele in den Lebensalltag integriert werden, desto geringer wird das Risiko, an einer Demenz zu erkrankten. Auch Aktivitäten, wie Gruppendiskussionen oder gemeinsames Musizieren, können diese Wirkung entfalten. Passive Freizeitbeschäftigungen, wie etwa das Fernsehen, erhöhen die Wahrscheinlichkeit, Gedächtnisstörungen zu entwickeln. Der Effekt der geistigen Regsamkeit steht interessanter Weise auch in Zusammenhang mit dem Ausbildungsgrad des Menschen. Je besser ein Mensch ausgebildet ist, desto größer ist auch die Neigung, geistig anregenden Tätigkeiten nachzukommen. Vor allem im fortgeschrittenen Alter stellt das Leben an den Menschen oft nur wenige geistige Herausforderungen. Hier ist der Mensch selbst aufgefordert, geistig agil zu bleiben und dem eigenen Gehirn entsprechende Aufgaben zu stellen.

                    Die Ernährung

                    Noch nicht abschließend zu bewerten ist die Wirkung der Ernährung als vorbeugende Kraft gegen die Entwicklung von Demenzerkrankungen. Es wird vermutet, dass eine reichhaltige und regelmäßige Aufnahme der Vitamine C und E in der Nahrung zu einem verringerten Krankheitsrisiko führen könnte. Eine französische Studie hat ermittelt, dass der regelmäßige Konsum von Fisch zu einer Verringerung des Demenzrisikos führt. Hierfür verantwortlich könnte der positive Effekt der Omaga-3-Fettsäuren sein. Es wird auch eine Wirkung aufgrund des Verhältnisses von mehrfach ungesättigten zu gesättigten Fettsäuren in der Nahrung vermutet.

                    Die Durchblutung des Gehirns

                    Menschen, die unter Bluthochdruck leiden, neigen ebenfalls dazu, häufiger eine Demenzerkrankung zu entwickeln. Dies kann mit Durchblutungsstörungen im Gehirn in Zusammenhang gebracht werden. Die systematische Behandlung des Bluthochdrucks kann im Umkehrschluss das Demenzrisiko senken.

                    Wechselwirkungen der Faktoren

                    Es ist nicht immer klar zu definieren, in wie weit die einzelnen Faktoren sich gegenseitig beeinflussen. So ist zu vermuten, dass eine bessere Ausbildung des Menschen sowohl zu einer besseren Ernährung, wie auch zu einer erhöhten geistigen Agilität im Alter führen kann. Beides jedoch kann als präventiver Faktor gegen die Demenzerkrankung bewertet werden. Lebensgewohnheiten lassen sich nicht immer effizient isoliert betrachten. Regelmäßige körperliche Bewegung, ein wacher Geist und gesunde Ernährung können sicherlich ein Weg sein, das Demenzrisiko tendenziell zu senken, auch wenn die Einzelnachweise für diese präventiven Ansätze nicht endgültig als gesichert betrachtet werden können. Der einzige Schutzfaktor, der bisher offenbar gesichert nachgewiesen werden konnte, ist die Behandlung des Bluthochdrucks. Ein gesunder Blutdruck kann allerdings auch die Folge der anderen tendenziellen Präventivfaktoren sein: Wer regelmäßig Sport treibt (auch im fortgeschrittenen Alter noch) und wer sich gesund ernährt, hat gute Chancen auf einen gesunden Blutdruck und kann in der Folge auch das Risiko auf eine Demenzerkrankung senken.


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                      Die medikamentöse Demenz-Behandlung

                      Die medikamentöse Demenz-Behandlung

                      Eine realistische medikamentöse Heilung der Alzheimer Erkrankung ist bisher noch nicht bekannt. Aber vor allem im frühen und im mittleren Stadium der Krankheit können Medikamente dabei helfen, die Symptome zu mildern und das Fortschreiten der Erkrankung zu verlangsamen. Der Einsatz von Antidementiva kann dabei helfen, den Mangel an Acetylcholin im Gehirn auszugleichen. Tritt im Zuge einer Demenzerkrankung auch eine reaktive Depression ein, so kann dieser mit Antidepressiva begegnet werden. Auch Neuroleptika werden bisweilen im Kontext einer Demenzerkrankung verschrieben.

                      Eine Demenz ist nicht notwendigerweise heilbar. Aber die Symptome der Demenz können therapeutisch behandelt werden. Hierbei kann auch die medikamentöse Behandlung eine Rolle spielen. Vor allem im frühen oder mittlerem Alzheimer-Stadium lässt sich der Krankheitsverlauf mit Hilfe von Medikamenten herauszögern. Neben Medikamenten gegen die Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen werden auch häufig Medikamente gegen die demenzbedingte Depression verschrieben.

                      Der Einsatz von Antidementiva

                      Für die Konzentration und die Orientierung benötigt der Mensch Acetylcholin. Dieser Botenstoff hat eine wichtige Funktion für die Signalübertragung im Gehirn. Wird dieser Stoff im Gehirn nicht mehr ausreichend produziert, so kann der Mangel im frühen bis mittleren Stadium der Demenz medikamentös ausgeglichen werden. Acetylcholinesterasehemmer können dem Abbau von Acetylcholin entgegenwirken. Auf diese Weise kann es gelingen, dass Menschen mit einer Alzheimer oder Lewy-Körperchen-Demenz alltägliche Dinge länger erfolgreich meistern können. Das Erinnerungsvermögen bleibt länger erhalten und die Fähigkeiten des Lernens und des Wahrnehmens bleiben über einen längeren Zeitraum bestehen. Als Nebenwirkungen dieser Behandlung sind allerdings Übelkeit, Erbrechen und Durchfall bekannt.

                      Der Einsatz von Memantin

                      Im fortgeschrittenen Krankheitsverlauf wird nicht selten Memantin verabreicht. Dieser Wirkstoff reguliert den Glutamatspiegel im Gehirn. Ist dieser zu hoch, können Nervenzellen geschädigt werden. Teilweise sterben diese auch ab. Mit Hilfe von Memantin kann dieser Schädigung entgegengewirkt werden. Schlägt die Behandlung positiv an, so bleiben die Leistungen des Gedächtnisses länger erhalten, die Lernfähigkeit nimmt nicht so schnell ab. Als Nebenwirkungen des Wirkstoffes Memantin sind Unruhe, Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Schwindel bekannt.

                      Die Behandlung mit Antidepressiva

                      Im Zusammenhang mit der Alzheimer Erkrankung treten nicht selten auch reaktive Depressionen ein. Auch der Verlust von Nervenzellen kann als Ursache einer depressiven Verstimmung sein. Wenn dem Gehirn der Betroffenen Botenstoffe, wie Serotonin und Noradrenalin fehlen, kann dies zu einer verstärkten Antriebslosigkeit und auch zur Mutlosigkeit führen. In diesen Fällen kann vom behandelten Arzt auch ein Antidepressivum verordnet werden.

                      Die Behandlung von Neuroleptika

                      Eine Demenzerkrankung kann auch zu aggressivem Verhalten, zu Verfolgungswahn oder zu Sinnestäuschungen führen. In diesem Falle sollen Neuroleptika dabei helfen, diese Symptome durch eine Hemmung des hierfür verantwortlichen Dopamins zu senken. Der Einsatz von Neuroleptika bei Patienten mit Demenzerkrankung ist nicht ohne Risiko und daher auch nicht unumstritten. Er sollte nur dann erfolgen, wenn andere Behandlungsmöglichkeiten bereits ausgeschöpft sind.

                      Unterstützung bei der Einnahme der Medikamente

                      Entscheidend für die Wirkung der medikamentösen Behandlung ist die regelmäßige Einnahme in der verschriebenen Dosis. Zu dieser Disziplin ist der betroffene Patient oft nicht mehr selbst in der Lage. Die Verantwortung für die richtige Einnahme der Medikamente kann dann etwa von einem Familienmitglied oder einer regelmäßigen Pflegeperson übernommen werden. Im frühen Stadium genügt es hier, den Patienten an die Einnahme zu erinnern. Vorsortierte Tabletten können dabei helfen, die richtige Einnahme der medikamentösen Maßnahmen zu gewährleisten.

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                      Annika Schmidt 15.12.2023 14:36

                      Meine Oma nimmt auch Medikamente, um ihre Symptome zu mildern. Bald wird sie auch eine begleitende Demenzbehandlung machen, um das Fortschreiten der Erkrankung zu verlangsamen. Ich werde sie morgen wieder besuchen gehen.


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                        Die Kommunikation mit Demenzkranken

                        Die Kommunikation mit Demenzkranken

                        Mit der Demenzerkrankung wird auch die Kommunikation oft zu einem Problem. Doch selbst der Verlust der Fähigkeit zu Sprechen muss nicht bedeuten, dass die betroffene Person nicht mehr an am kommunikativen Geschehen teilhaben kann. Mit Blickkontakt, nonverbaler Kommunikation und Erinnerungshilfen ist mehr Dialog möglich, als das manchmal angenommen wird.

                        Eine Demenzerkrankung erschwert die Kommunikation. Nicht nur die Fähigkeiten der verbalen Kommunikation können hierbei eingeschränkt sein, sondern auch die mimische Verständigung und der gestische Dialog werden zum Problem. Dies bedeutet nicht, dass die erkrankte Person, nichts mehr mitzuteilen hätte. Sie hat weiterhin ihre Bedürfnisse, die sie artikulieren möchte. Und das Verlangen nach zwischenmenschlicher Interaktion geht auch nicht notwendigerweise dadurch verloren, dass es nicht mehr artikuliert werden kann. Auch wenn die Sprache nicht mehr nach Außen dringt, es gibt immer Wege sich miteinander zu verständigen.

                        Verständnis für die Situation der betroffenen Person entwickeln

                        Entscheidend ist, dass sich Angehörige auf das demenzerkrankte Familienmitglied einstellen. Umgekehrt ist dies leider oft nicht mehr möglich. Es hilft wenig, den Demenzerkrankten immer wieder darauf hinzuweisen, dass eine Frage vor fünf Minuten bereits beantwortet wurde. Denn daran kann sich die Person nicht mehr erinnern. Reagieren Sie auf Wiederholungen geduldig und antworten Sie lieber einmal mehr. Auch dies kann zu einer Form der Kommunikation werden. Nicht selten werden im Kontext einer Demenz die Gegenwart und die Vergangenheit miteinander vermischt. Gehen Sie auf diese spezielle Sichtweise der Realität ein und nehmen Sie die Gefühle und Äußerungen der kranken Person ernst. Es ist wenig zweckmäßig, die demenzkranke Person von krankheitsbedingten Fehlern überzeugen zu wollen.

                        Die Kommunikation mit Erinnerungshilfen

                        Kleine Zettel mit Informationen zum Alltagsablauf können die an Demenz erkrankte Person kurz und knapp an wichtige Eckpunkte des täglichen Lebens erinnern. Diese Hilfen können am Kühlschrank, am Badezimmerspiegel kleben und schon wird vieles einfacher. Manchmal genügt eine kleine Stütze, die der erkrankten Person wieder kurzfristig den nötigen Schub der Erinnerung gibt. Auch Fotos mit kurzen Stichwörtern können dem erkrankten Gedächtnis auf die Sprünge helfen. Ein großes Familienfoto kann den Demenzkranken dabei helfen, sich wieder an die Familienmitglieder zu erinnern. Vor allem dann, wenn das Foto eine Situation zeigt, die der betroffenen Person viel bedeutet. Eine Erinnerung, die wichtig und emotional relevant ist.

                        Die Kommunikation ohne Worte

                        Wenn die demenzkranke Person nicht mehr mit Worten kommunizieren kann, dann muss das nicht bedeuten, dass eine Kommunikation überhaupt nicht mehr möglich ist. Einen Menschen zu streicheln, in den Arm zu nehmen oder auch eine Massage sind ebenfalls Formen der zwischenmenschlichen Kommunikation. Zuwendung kann manchmal mehr bedeuten, als das Formulieren von Worten. Aber auch Bilder, Piktogramme oder die möglicherweise noch vorhandene Fertigkeit des Schreibens können das gesprochene Wort ersetzen.

                        Wichtige Regeln für die Kommunikation mit Demenzkranken

                        Jeder Mensch wünscht sich Bestätigung. Vermeiden Sie Kritik und konzentrieren Sie sich auf das, was die erkrankte Person gut gemacht hat. Verzichten Sie nicht darauf, den Patienten zu loben. So mancher Demenz-Patient wird zum regelrechten „Kruschtler“. Da wird das Fotoalbum aus der Schublade schon einmal im Kühlschrank abgelegt. Der kranke Mensch hat nichts davon, wenn Sie versuchen, ihm dieses Verhalten erzieherisch abzugewöhnen. Räumen Sie die Gegenstände stillschweigend und unauffällig wieder am passenden Ort ein.

                        Lassen Sie sich Zeit. Menschen mit einer Demenzerkrankung benötigten oft viel Zeit und Ruhe, die richtige Antwort zu finden oder sich für den nächsten Schritt einer Tätigkeit zu entscheiden. Mit etwas Geduld können diese Vorhaben oft gut gelingen.

                        Beziehen Sie die demenzkranke Person mit ein. Stellen Sie Fragen: Was siehst Du? Hörst Du die Kirchenglocken? Wie fühlst Du Dich? Hierdurch kann vermieden werden, dass die erkrankte Person in die Rolle eines Objektes gerät. Sie kann so aktiv am Alltagsleben der Familie teilnehmen.

                        Stellen Sie Fragen so, dass sie ganz einfach beantwortet werden können. Ein simples „ja“ oder „nein“ ist leicht auszusprechen, hält aber die Kommunikation am Laufen. Eine an Demenz erkrankte Person braucht keine großen Reden zu halten, um am zwischenmenschlichen Dialog teilzuhaben.


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                          Fünf Pflegegrade

                          Fünf Pflegegrade

                          Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Im Vordergrund dieser neuen Beurteilung steht nun die ganzheitliche Lebenssituation der pflegebedürftigen Person. Hierdurch können neben körperlichen Beeinträchtigungen auch psychische und geistige Beeinträchtigungen in die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit besser einfließen.

                          Die Pflegebedürftigkeit ist als Zustand definiert, in dem eine Person mit einer Behinderung oder mit einer Krankheit auf Pflege oder Hilfe anderer angewiesen ist, weil sie den Alltag dauerhaft nicht mehr selbstständig bewältigen kann. Die Ausprägung der Pflegebedürftigkeit wird seit dem 1. Januar 2017 in fünf Pflegegraden abgestuft. Vorher galten die Pflegestufen, die sich allein aufgrund von körperlichen Einschränkungen definierten. Die Umstellung von der Pflegestufe zum Pflegegrad setzte sich das Ziel, die Bedürfnisse von Menschen mit einer Demenzerkrankung besser zu berücksichtigen. Insgesamt wurden höhere Leistungen für pflegebedürftige Personen vorgesehen. Während sich die Pflegestufen primär nach dem Zeitaufwand für die Pflegeperson orientierte steht beim Pflegegrad die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen im Vordergrund. Dies soll dem Ansatz einer ganzheitlichen Beurteilung der Lebenssituation Rechnung tragen. Hierbei kommen vor allem die folgenden sechs Kriterien in Betracht:

                          1. Die Hilfe bei der Verrichtung von alltäglichen Aktivitäten
                          2. Die psychosoziale Unterstützung von pflegebedürftigen Personen
                          3. Der Hilfsbedarf während der Nacht
                          4. Der Hilfsbedarf am Tag
                          5. Die Unterstützung bei Verrichtungen, die im Zusammenhang mit der Erkrankung stehen, so etwa die Einnahme von Medikamenten
                          6. Das Management der Hilfsangebote, die Organisation aller Hilfeleistungen

                          Die Höhe der Geldleistungen und der Sachleistungen

                          Der Pflegegrad bestimmt die Höhe der Leistungen. Diese gliedern sich bei der ambulanten Pflege in Sachleistungen und in Geldleistungen. Bei Pflegegrad 1 liegt die Geldleistung derzeit (Stand 2018) bei 125 EUR, beim Pflegegrad 5 erreicht sie 901 EUR. Die Sachleistung für die ambulante Pflege beginnt beim Pflegegrad 2 in der Höhe von 689 EUR. Beim Pflegegrad 5 liegt diese bei 1995 EUR. Bei der stationären Pflege wird ein Leistungsbetrag festgeschrieben, der sowohl die Geldleistung, wie auch die Sachleistungen abdeckt. Dieser beginnt bei Pflegegrad 1 wiederum bei 125 EUR und erreicht bei Pflegegrad 5 die Höhe von 2005 EUR.

                          Unterschiede zwischen der Pflegestufe und dem Pflegegrad

                          Bis zum 31. Dezember 2016 war die Pflegestufe das maßgebliche Kriterium für die Bemessung der Pflegebedürftigkeit. Der heutige Pflegegrad setzt einen völlig anderen Blickwinkel an und bringt damit auch unterschiedliche Ergebnisse hervor. Bei der Pflegestufe lag der Focus bei der Beurteilung des Zeitaufwandes für die Grundpflege. Dies führte zu einer einseitigen Beurteilung der Pflegestufe aufgrund der körperlichen Behinderungen. Dabei blieben psychische und geistige Beeinträchtigungen nahezu vollständig außer Betracht. Nach diesem System stellten Demenzerkrankungen keine Pflegebedürftigkeit dar. Der neue Pflegegrad betrachtet die Selbsthilfefähigkeit einer pflegebedürftigen Person jedoch aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Hier werden auch psychische und kognitive Beeinträchtigungen mit einbezogen. Der absolute Zeitaufwand für die Pflege spielt nun eine sekundäre Rolle. Ein Rollstuhlfahrer etwa, der abgesehen von seiner körperlichen Behinderung ein selbständiges Leben führen kann, mag früher für Pflegestufe 2 definiert worden sein, mag nur noch Pflegestufe 1 erhalten, wenn seine Situation nach dem 1. Januar 2017 beurteilt worden ist. Körperlich behinderte Menschen, die bis zum 31. Dezember 2016 ihren Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit gestellt haben, bleiben im Sinne eines Bestandsschutzes nach den alten Pflegestufen kategorisiert, auch wenn sie nach den neuen Pflegegraden niedriger eingestuft werden würden.

                          Die Pflegebedürftigkeit und die demografische Entwicklung

                          Pflegebedürftigkeit setzt vor allem im fortgeschrittenen Alter ein. Sie kann aber auch bei Kindern oder Erwachsenen eintreten. So etwa durch Unfälle oder durch chronische Erkrankungen. Auch Menschen mit Behinderungen und mehrfach erkrankte Menschen können von der Pflegebedürftigkeit betroffen sein. Ein Großteil der pflegebedürftigen Menschen erreicht allerdings die Pflegebedürftigkeit im Alter. Und hier spielt der demografische Faktor eine nicht unerhebliche Rolle. Es ist zu erwarten, dass die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahre 2020 auf ungefähr 2,72 Menschen ansteigen wird, bis 2050 könnten dies bereits 3,76 Millionen Menschen sein. Die Finanzierung der Pflege wird daher in der Zukunft als eine große Herausforderung gesehen.

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                          Pflegegrad 5: Definition, Leistungen und Voraussetzungen - 24 Stunden Pflege & Seniorenbetreuung durch Pflegekräfte aus Polen 04.09.2024 11:54

                          […] Leistungen bei Pflegegrad 5 […]

                          Pflegegrad 3: Leistungen und Voraussetzungen im Überblick - 24 Stunden Pflege & Seniorenbetreuung durch Pflegekräfte aus Polen 17.08.2024 10:44

                          […] mit einer „schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ erhalten Pflegegrad 3. Doch welche Kriterien müssen erfüllt werden, und welche finanziellen Hilfen stehen den […]

                          Pflegegrad 2 2024: Leistungen und Voraussetzungen - 24 Stunden Pflege & Seniorenbetreuung durch Pflegekräfte aus Polen 31.07.2024 16:22

                          […] Pflegegrad 2 wird Personen zugesprochen, die eine erhebliche Einschränkung ihrer Selbstständigkeit haben. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Voraussetzungen, Leistungen und finanziellen Hilfen, die Ihnen im Jahr 2024 zustehen. Ein praxisnahes Fallbeispiel zeigt zudem, wie der Alltag mit Pflegegrad 2 erleichtert werden kann. […]


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                            Pflege von Aphasie Patienten

                            Die Pflege von Aphasie Patienten

                            Aphasie ist der gänzliche oder teilweise Verlust von sprachlichen Fertigkeiten. Das muss allerdings nicht bedeuten, dass der Aphasie-Patient nicht mehr dazu in der Lage ist, zu kommunizieren. Die Pflege von Aphasie-Patienten setzt viel Geduld und kommunikatives Geschick voraus. Verschiedene Hilfsmittel können den Dialog unterstützen.

                            Ein Großteil der menschlichen Kommunikation erfolgt über die Sprache. Ja, genau genommen ist die Sprache auch eine wesentliche Fertigkeit, die uns vom Tier unterscheidet. Der Verlust der Sprache kann damit zu einem großen Handicap werden. Wie mache ich mich dann verständlich? Wie kann ich meine grundlegenden Bedürfnisse ausdrücken? Ein Baby, das die Kunst zu sprechen noch nicht erlernt hat, beginnt dann einfach zu schreien. Und manche Menschen, die unter Aphasie leiden, handeln da ganz ähnlich. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten der Kommunikation mit Aphasie Patienten.

                            Das Krankheitsbild der Aphasie

                            Die Störung der Sprache im Sinne einer Aphasie tritt im Regelfall mit einer Schädigung der dominanten Gehirnhälfte (meistens der linken) auf. Ursachen können ein Schlaganfall oder auch ein Schädel-Hirn-Trauma sein. Auch eine Gehirnblutung nach einer Venenthrombose, Tumore oder Entzündungen können zu einer Aphasie führen. Die Beeinträchtigung der unterschiedlichen sprachlichen Modalitäten kann die Fähigkeit zum Sprechen, zum Verstehen, Schreiben oder Lesen betreffen. Die Medizin unterscheidet die

                            • Amnestische und anomische Aphasie: Hier ist die Spontansprache fließend, es treten aber Störungen im Sinne einer Paraphasie auf: Die Worte werden verwechselt. Das Nachsprechen und das Sprachverständnis sind leicht beeinträchtigt, die Wortfindung ist gestört.

                            • Bei der Broca-Aphasie ist die Spontansprache kaum mehr möglich, das Nachsprechen gelingt nicht mehr, das Sprachverständnis ist jedoch in der Regel nicht eingeschränkt.

                            • Bei der Wernicke-Aphasie gilt die Spontansprache als fließend. Der Patient neigt allerdings dazu, neue Wortschöpfungen zu bilden. Das Sprachverständnis und die Wortfindung sind eingeschränkt, das Nachsprechen wird zum Problem.

                            • Bei der globalen Aphasie sind sowohl die Spontansprache, wie auch das Nachsprechen, das Sprachverständnis und die Wortfindung grundlegend gestört.

                            Kommunikative Bedingungen für die Pflege von Aphasie-Patienten

                            Menschen, die unter eine Aphasie leiden, haben nicht ihre Fähigkeit zu denken verloren. Gefühle, Wünsche und alle Lebenserfahrungen sind noch vorhanden, es fällt aber zunehmend schwer, diese auszudrücken. Die Kommunikation mit Menschen mit einer Aphasie-Erkrankung benötigt deshalb viel Geduld und Einfühlungsvermögen.

                            Wichtig beim Dialog mit Aphasie-Patienten ist der Blickkontakt. Die mimische Sprache kann hier einen wichtigen Teil der verbalen Sprache ersetzen. Setzen Sie auch Ihre eigene Mimik und Gestik verstärkt ein, um die Kommunikation aufrecht zu erhalten. Manche Patienten haben die Fähigkeit verloren, sich sprachlich auszudrücken. Aber die Fertigkeiten zum Schreiben sind noch vorhanden. Nutzen Sie diese Möglichkeiten. Die pflegebedürftige Person sollte dann immer einen Stift und einen Notizblock in der Nähe haben. Manchmal kann auch die Tastatur eines Computers bedient werden.

                            Wenn Sie feststellen, dass der Patient Sie noch teilweise verstehen kann, dann sollten Sie auf einfach und vor allem kurze Sätze in der verbalen Kommunikation setzen. Es hat in der Regel keinen Sinn lauter zu sprechen. Wenn das Hörvermögen nicht gestört ist, dann wird Sie der Adressat Ihrer Worte besser verstehen, wenn Sie auf ruhige Weise sprechen. Sie brauchen auch nicht in eine „Babysprache“ zu verfallen und auch der „Telegrammstil“ macht Sie nicht verständlicher. Sie dürfen sich ruhig der korrekten Grammatik bedienen. Das macht die Kommunikation leichter.

                            Auch wenn die Sätze des Patienten einmal etwas länger brauchen, lassen Sie ihn alle Worte zu Ende sprechen. Unterbrechungen sind entmutigend und es gibt auch keine Notwendigkeit, das Ende eines Satzes des Aphasie-Patienten selbst mitzusprechen. Treten Sie in einen Dialog mit dem Patienten, indem Sie für das bessere Verständnis um eine Rückmeldung bitten. Auch ein kleines Ratespiel kann das gesagte Verdeutlichen.

                            Hilfsmittel für die Kommunikation

                            Je nachdem, wie schwer die Aphasie ausgeprägt ist, können unterschiedliche Hilfsmittel eingesetzt werden. Das kann die Bildtafel sein oder auch ein Computer mit Lautsprachausgabe oder (wie oben beschrieben) der klassische Notizblock. Grundsätzlich gilt: Alle Hilfsmittel, über die der Patient sich verständigen kann, sind schon ein Schritt in die richtige Richtung.

                            Kommentare

                            Leopold Müller 28.01.2021 12:47

                            Ich denke, im Zuge einer Aphasie Erkrankung müssen Senioren irgendwann professionell betreut werden. Nach der Schädigung der linken Gehirnhälfte können nur ausgebildete Pfleger noch die Bedürfnisse der Patienten deuten. Mein Onkel litt auch an der Krankheit.


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                              Pflegegerechtes Wohnen

                              Pflegegerechtes Wohnen

                              Wenn ein Mensch zum Pflegefall wird und die Pflege zu Hause gewährleistet werden soll, dann stehen meistens auch Veränderungen in der Wohnung an. Vom rollstuhlgerechten Treppenlift bis zur Einrichtung des Pflegezimmers gibt es viele Feinheiten zur pflegerechten Gestaltung der Wohnung im Blick zu halten.

                              Wer sich ein Haus kauft oder ein Haus bauen lässt, denkt vielleicht nicht als erstes daran, irgendwann einmal zu einem Pflegefall zu werden. Ganz andere Schwerpunkte sind dann zunächst einmal wichtig: Genügend Wohnraum, auch dann, wenn die Familie Zuwachs bekommt, ein grüner Garten für die Erholung und ausreichend Parkplätze, falls einmal Besuch kommt. Das ist etwa auf dem Land alles gut zu realisieren, in der Großstadt manchmal eine Herausforderung. Aber wer denkt dabei schon daran, wie steil die Treppe vom Erdgeschoss in die erste Etage ist? Wer fit und sportlich ist, der macht sich über solche Dinge kaum Gedanken. Wer sich keine eigene Immobilie zulegt und in einem Mietverhältnis wohnt, für den stellen sich diese Fragen schon gar nicht. Man nimmt das, was eben angeboten wird. Außerdem lebt man in einer Mietwohnung ja auch nicht für immer.

                              Wenn die Pflegebedürftigkeit eintritt

                              Und dann wird ein Familienmitglied zum Pflegefall. Und alles wird anders. Der Blickwinkel auf die eigene Wohnung oder das eigene Haus verändert sich. Mit einem Mal gibt es überall Stolperfallen und Probleme. Vor allem dann, wenn die Pflege zu Hause gewährleistet werden soll (was durchaus machbar ist), dann wird es wichtig, auch die eigenen (oder die gemieteten) vier Wände pflegegerecht zu gestalten.

                              Der pflegegerechte Umbau der Wohnung

                              Etwas Arbeit ist schon vonnöten, die pflegegerechte Umgestaltung der Wohnung zu sichern. Doch all das ist machbar. Das beginnt bei der Beseitigung von Stolperfallen. Das können etwa Fugen im Bodenbelag sein oder auch kleine Stufen beim Übertritt in den nächsten Raum. Vor allem für Patienten der Parkinson-Erkrankung können solche kleinen Hürden manchmal schier unüberwindbar sein. Gute Beleuchtung sind der Orientierung der pflegebedürftigen Person dienlich. Bewegungsmelder können das Licht einschalten, auch dann, wenn die Betroffene Person einmal den Lichtschalter nicht mehr finden sollte. Wichtig ist, dass der Teppichboden rutschfest bleibt, damit dieser nicht zur Stolperfalle wird. Gibt es Probleme mit dem Teppichboden, dann kann dieser auch durch einen trittsicheren Laminat- oder Parkettfußboden ersetzt werden.

                              Rutschfest sollten auch die Treppenstufen sein. Eine farbliche Markierung kann das Treppensteigen einfacher machen. Ist das Treppensteigen nicht mehr möglich, dann kann ein Treppenlift die Lösung sein. Im Idealfalle kann dieser Treppenlift den pflegebedürftigen Mitmenschen mitsamt eines Rollstuhls aufnehmen. Somit fällt auch ein komplizierter Umstieg vom Rollstuhl in den Treppenlift weg und der Rollstuhl muss dann auch nicht über die Treppe gezogen werden.

                              Eine Haustürklingel mit Freisprecheinrichtung bietet der pflegebedürftigen Person viel Autonomie. Vor allem dann, wenn in Kombination mit der Fernsprecheinrichtung auch die Haustüre geöffnet werden kann.

                              Haltegriffe im Badezimmer gehören zur Grundausstattung einer pflegegerechten Wohnung. Dazu auch eine barrierefreie Dusche: Das bedeutet, dass die Duschkabine ohne Überschreiten einer Schwelle betreten werden kann. Eine Dusche ist ohnehin manchmal die praktikablere Lösung als eine Badewanne. Hier kann der Einstieg zu einem großen Problem werden. An der Toilette kann eine Sitzerhöhung angebracht werden, der Waschtisch sollte auch vom Rollstuhl unterfahrbar sein.

                              Wie sieht es mit der Breite der Türen aus? Sind diese gut mit einem Rollstuhl befahrbar? Insofern die Türen nicht von tragenden Wänden umgeben sind, ist eine Türverbreiterung meistens kein großes Problem.

                              Das Pflegezimmer

                              Meistens wird das Schlafzimmer als Pflegezimmer eingerichtet. Aber auch das Wohnzimmer ist möglich. Das Pflegezimmer sollte Ruhe bieten, ohne die pflegebedürftige Person zu isolieren. Dieses Zimmer sollte leicht zu lüften sein und im Idealfalle nicht weit vom Badezimmer entfernt liegen. Für einen guten Schlaf sollte es auch eine Option für die Verdunkelung geben.

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                              Hannes Bartschneider 06.05.2021 18:25

                              Ich überlege momentan wie ich mein Alter gestalte. Ich tendiere zu einer Seniorenwohnung. Ich denke daran, dass ich in der vierten Etage wohne und nicht sicher bin ob sich ein Umbau meiner Wohnung lohnt, wenn ich dann doch so viele Treppen steigen muss.

                              Thomas Karbowski 26.03.2021 21:33

                              Danke für den Tipp, dass zum pflegegerechten Umbau der Wohnung ein rutschfester Teppichboden gehört. Meine Familie muss die Wohnung meines Opas wegen seines Schlaganfalls pflegegerecht umbauen. Wir werden die Idee des rutschfesten Teppichbodens praktisch umsetzen.

                              Thomas Karbowski 19.01.2021 23:43

                              Ich stimme aus der Erfahrung meines Opas zu, dass die Demenz den Schlaf stört. Mein Opa wurde mit 80 Jahren dement und bedurfte altersgerechter Pflege. Wir haben mit seiner Pflege eine zuverlässige und freundliche Fachkraft, mit der er sich sogar befreundet hat.


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                                Das Pflegegeld

                                Das Pflegegeld

                                Es liegt in der Entscheidung von Pflegebedürftigen selbst, in welchem Rahmen und von welcher Person sie gepflegt werden sollen. Das kann in stationären Einrichtungen erfolgen oder auch im häuslichen Umfeld im Zusammenhang mit einer Pflege der Familie oder Freunden. Nur wenn eine pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird, kann Anspruch auf Pflegegeld gewährt werden. Die Höhe des Pflegegeldes ergibt sich aus dem jeweiligen Pflegegrad, der der versicherten Person zugewiesen wurde.

                                Was ist das Pflegegeld?

                                Der Gesetzgeber definiert das Pflegegeld als eine monatliche Sozialleistung der privaten oder der gesetzlichen Pflegeversicherung, die an anerkannte Pflegebedürftige gezahlt wird, die sich von angehörigen betreut werden oder sich betreuen lassen. Die rechtliche Grundlage für das Pflegegeld ist das Pflegeversicherungsgesetz.

                                Die Voraussetzungen an das Pflegegeld

                                Das Pflegegeld wird als Leistung der Pflegekassen gezahlt, wenn die versicherte Person einen anerkannten Pflegegrad hat, wenn die häusliche Pflege durch Angehörige, durch Freunde oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen sichergestellt ist. Das Pflegegeld wird im monatlichen Turnus an den Versicherten überwiesen. Das Pflegegeld wird erst dann bezahlt, wenn der Versicherte nachweislich als pflegebedürftig eingestuft worden ist und ein Antrag auf Pflegegeld eingereicht wurde. Beim Antrag auf Pflegegeld findet auch eine Begutachtung der zu pflegenden Person statt. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades findet über einen entsprechenden Gutachter statt. In aller Regel muss die Pflegebedürftigkeit seit einem halben Jahr lang bestehen, um eine Anerkennung zu erreichen.

                                Kein Anspruch bei einer Pflege im Pflegeheim

                                Findet die Pflege der versicherten Person nicht im häuslichen Umfeld statt, sondern in einem Pflegeheim, so besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Bei einem Umzug in ein Altenheim wird ebenfalls kein Pflegegeld ausbezahlt. Wenn die Angehörigen bei der häuslichen Pflege durch einen professionellen Pflegedienst unterstützt, so werden für die Einsätze des Pflegedienstes Pflegesachleistungen gewährt. Das Pflegegeld wird um den Betrag der Pflegesachleistungen gekürzt.

                                Pflegegeld ab Pflegegrad 2

                                Wer noch über keinen Pflegegrad-Status verfügt, kann auch kein Pflegegeld beziehen. Auch bei Pflegegrad 1 wird kein Pflegegeld ausbezahlt. Die Auszahlung des Pflegegeldes beginnt erst mit Pflegegrad 2.

                                Verbindliche Beratungsbesuche

                                Pflegegeld-Empfänger werden zweimal pro Jahr von ausgebildeten Fachkräften besucht. Mit diesen Beratungsbesuchen soll die Qualität der häuslichen Pflege gesichert werden und die pflegenden Personen sollen in theoretischer Weise und im praktischen Sinne angeleitet werden. Diese Besuche sind ein Anspruch und auch eine Verpflichtung. Werden die Beratungsbesuche nicht wahrgenommen, so kann das Pflegegeld gekürzt oder sogar gänzlich entzogen werden. Dies regelt das Pflegeversicherungsgesetz in § 37.6 SGB XI. Auch Bezieher von Pflegesachleistungen haben Anspruch auf entsprechende Beratungsbesuche durch geschulte Pflegefachkräfte. Dies wurde im zweiten Pflegestärkungsgesetz geregelt.

                                Wann wird das Pflegegeld ausbezahlt?

                                In aller Regel wird das Pflegegeld am ersten Werktag eines neuen Kalendermonats ausbezahlt. Das Pflegegeld erhält dann direkt die anspruchsberechtigte pflegeversicherte Person. Pflegegeld kann auch rückwirkend erstattet werden: Die Anspruchsgrundlage beginnt ab dem Tag der Antragsstellung im Vormonat. Eine möglichst frühzeitige Antragstellung ist deshalb zu empfehlen.

                                Die Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen

                                Wird die pflegebedürftige Person sowohl von Angehörigen, wie auch von professionellen Pflegekräften versorgt, dann können sowohl Leistungen des Pflegegeldes, wie auch Sachleistungen beansprucht werden. In diesem Falle wird ein anteiliges Pflegegeld ausbezahlt, bei dem die Sachleistungen entsprechend angerechnet werden. Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich dabei um den Prozentsatz der nicht ausgeschöpften Sachleistungen.

                                Pflegegeld bei Kurzzeitpflege

                                Im Zuge einer Kurzzeitpflege kann die Hälfte eines bisher bezogenen Pflegegeldes für eine Dauer von maximal vier Wochen ausbezahlt werden.

                                Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt

                                Wenn eine pflegebedürftige Person im Krankenhaus behandelt werden muss oder zur Genesung nach einem Unfall oder einer Krankheit eine stationäre Rehabilitation aufnimmt oder die vom Arzt verordnete häusliche Pflege durch einen professionellen Pflegedienst in Anspruch genommen wird, dann wird das bisher genehmigte Pflegegeld in den ersten vier Wochen weiter bezahlt.

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                                Zählt das Pflegegeld als Einkommen zur Rente? - 24 Stunden Pflege & Seniorenbetreuung durch Pflegekräfte aus Polen 30.09.2024 14:49

                                […] steht diese Leistung ausschließlich der pflegebedürftigen Person zu. Die Entscheidung, wie das Pflegegeld verwendet wird, liegt jedoch bei der pflegebedürftigen Person. Sie kann das Geld beispielsweise […]

                                Pflegegeld-Erhöhung 2025: Was Pflegebedürftige erwartet - 24 Stunden Pflege & Seniorenbetreuung durch Pflegekräfte aus Polen 26.09.2024 17:25

                                […] der bereits erfolgten Erhöhung des Pflegegeldes im Jahr 2024 steht ab Januar 2025 eine weitere Anpassung an. Hier erfahren Sie, warum diese […]

                                Laura Krone 06.10.2023 13:29

                                Ich möchte eine häusliche Pflegehilfe einstellen. Gut zu lesen, dass man auch ein monatliches Pflegegeld bekommen kann. So habe ich wenigstens etwas Entlastung.


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                                  Parkinson Krankheit

                                  Die Parkinson-Krankheit

                                   

                                  Der medizinische Begriff für die Parkinson-Krankheit ist „Morbus Parkinson“. Sie zählt zu den neurodegenerativen Erkrankungen des extrapyramidal-motorischen Systems. Rund 1% der Weltbevölkerung über 60 Jahren ist von dieser Krankheit betroffen. Bei der Parkinson-Krankheit findet ein Absterben der Dopamin-produzierenden Nervenzellen im Mittelhirn statt.

                                   

                                  Die Leitsymptome der Krankheit

                                   

                                  Im frühen Stadium der Krankheit kann häufig eine Störung des Geruchssinns festgestellt werden. Auch Stimmungsschwankungen, leichte Reizbarkeit und leichte Depressionen können im Zuge des Beginns der Krankheit auftreten. Sehr häufig gehen eine Störung des Traumschlafs im Zuge mit atypischen Schlafbewegungen mit dem Beginn der Parkinson-Erkrankung einher.

                                   

                                  Im Hauptstadium zeichnet sich die Parkinson-Krankheit durch ein Muskelzittern (einen Tremor) vor allem in den Extremitäten aus. Die Schritte der erkrankten Personen werden kleiner und werden von unrunden Bewegungen begleitet. Dazu kann eine Muskelstarre festgestellt werden. Verlangsamte Bewegungen können bis zur völligen Bewegungslosigkeit führen. Auch eine Haltungsunstabilität ist möglich.

                                   

                                  Wann beginnt die Erkrankung?

                                   

                                  Die Parkinson-Krankheit beginnt durchschnittlich zwischen dem 50. und dem 79. Lebensjahr. Nur in seltenen Fällen kann die Krankheit schon vor dem 40. Lebensjahr auftreten. Rund 1,5 bis 2 Prozent der 80-jährigen sind heute von der Parkinson-Krankheit betroffen.

                                   

                                  Die Ursachen der Parkinson-Erkrankung

                                   

                                  Auf der funktionellen Ebene wird ein Mangel an Dopamin für die Parkinson-Krankheit verantwortlich gemacht. Durch ein Absterben von Nervenzellen in der pars compacta der Substantia nigra, kann nicht mehr ausreichend Dopamin hergestellt werden. Die ersten Symptome der Krankheit können festgestellt werden, wenn ungefähr 60% der dopaminergenen Zellen abgestorben sind. Als externe Auslöser der Krankheit werden auch bestimmte Giftstoffe (Neurotoxine) genannt.

                                   

                                  Die Kardinalsymptome der Parkinson-Krankheit

                                   

                                  Eine allgemeine Bewegungsarmut macht sich bei allen Anforderungen des Muskelspiels bemerkbar. Dies kann auch zu einem maskenhaften Gesichtsausdruck führen. Das Sprechen der Betroffenen wird zunehmend leise und undeutlich, der Schluckreflex wird verlangsamt, was zu einem scheinbar erhöhten Speichelfluss führt. Das Gangbild wird schlurfend und kleinschrittig. Betroffene leiden unter Muskelschmerzen. Außerdem ist eine leichte Beugung des Ellenbogengelenks zu erkennen. Charakteristisch für die Parkinson-Erkrankung ist auch der Ruhetremor mit durchschnittlich vier bis sechs Schlägen pro Sekunde. Dieser tritt meistens nur auf einer Körperseite auf. Mit Fortschreiten der Krankheit kommt beim Gang eine Standunsicherheit auf. Durch eine gesteigerte Talgproduktion kann ein sogenanntes Salbengesicht entstehen. Auch Blasenfunktionsstörungen können durch die Parkinson-Krankheit auftreten. Bewegungsstörungen im Magen-Darm-Trakt können sowohl die Ursache für Verstopfen, wie auch für Durchfall sein. Auch die Libido wird von der Parkinson-Krankheit beeinflusst. Die Parkinson-Erkrankung kann zu einer verminderten Hitzetoleranz und zu Temperatur-Regulationsstörungen führen. Bei rund 40 Prozent der Patienten wird eine niedergedrückte Stimmung schon im Frühstadium festgestellt. Sinnestäuschungen treten meist als Folge der dopaminergen Medikamente auf. Die verschiedenen Symptome können sehr unterschiedlich ausgeprägt sein und können teilweise auch gänzlich fehlen.

                                  Eine ursächliche Behandlung der Parkinson-Erkrankung ist heute leider noch unbekannt. Das bedeutet: Es können lediglich die Symptome behandelt werden, ein Fortschreiten der Krankheit kann leider nicht verhindert werden. Dies kann zu nicht unerheblichen Beeinträchtigungen im Alltag der Betroffenen Person sowie der Angehörigen führen. Der eingeschränkte Bewegungsapparat führt dazu, dass viele alltägliche Aufgaben immer schwieriger zu bewältigen sind. Dies wiederum kann die niedergedrückte Stimmung des Betroffenen weiter fördern. Vor allem im Anfangsstadium kann die Krankheit im familiären Umfeld gemeistert werden. Im Verlauf der Erkrankung ist jedoch eine Pflegebedürftigkeit nicht unwahrscheinlich. Die Parkinson-Krankheit kann den Patienten längerfristig an das Bett fesseln, die Notwendigkeit einer Rundumbetreuung ist bei Parkinson-Patienten im fortgeschrittenen Krankheitsverlauf nicht selten. Hier kann der Umzug in ein Pflegeheim diskutabel sein. Oder die Pflege wird zu Hause gewährleistet. Ist das eigene soziale Umfeld alleine hierbei nicht ausreichend, so kann auch eine externe Pflegekraft hinzugezogen werden. Vor allem Pflegekräfte aus Osteuropa haben sich hier als eine kostengünstige Alternative zur Pflege im Pflegeheim bewährt.

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                                  Annika Schmidt 26.10.2023 11:59

                                  Meine Oma wurde auch von einer ambulanten Pflege in Form von Tagespflege unterstützt. Meine Mutti ist berufstätig und konnte sich tagsüber nicht um sie kümmern, also war das eine gute Lösung. Es half auch gegen Omas Vereinsamung, da sie verschiedene Menschen täglich sah. Ich frage mich, wie diese Erfahrung für meine Mutti war.


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                                    Die Alzheimer Krankheit

                                    Die Alzheimer Krankheit

                                     

                                    „Morbus Alzheimer“ ist der korrekte lateinische Begriff für die Alzheimer-Krankheit. Hinter diesem Begriff steht eine neurodegenerative Erkrankung, die vor allem bei Menschen ab dem 65. Lebensjahr auftritt. Rund 60 Prozent der Demenzerkrankungen können der Alzheimer-Krankheit zugerechnet werden. Die Krankheit wurde im Jahr 1906 erstmals durch Alois Alzheimer beschrieben.

                                     

                                    Alzheimer und Demenz

                                     

                                    Die Begriffe „Alzheimer“ und „Demenz“ sind keine Synonyme. Die Demenz kann als das Leitsymptom der Alzheimer Krankheit definiert werden. Die Alzheimer Krankheit kann allerdings auch zu anderen Symptomen, wie etwa Wahrnehmungsstörungen, führen. Außerdem ist die Alzheimer Krankheit nur eine Form der Demenzen. Bei der Alzheimer-Demenz kann das demenzielle Verhalten direkt auf Veränderungen im Gehirn zurückgeführt werden. Damit wird die Alzheimer Krankheit zu den „primären Demenzen“ gezählt.

                                     

                                    Alzheimer im fortgeschrittenen Alter

                                     

                                    Die Alzheimer Krankheit tritt fast immer im fortgeschrittenen Alter auf. Die Alzheimer-Prävalenz steigt vor allem in Gesellschaften, in denen ein hohes Lebensalter erreicht werden kann. Rund drei Prozent der 70-jährigen sind von einer Alzheimer-Krankheit betroffen. Bei den 85-jährigen zeigen bereits 20 Prozent der Menschen Symptome der Krankheit. Der jüngste bekannte Alzheimer-Patient war 27 Jahre alt. Selten tritt die Neuronale Ceroid-Lipofuszionose im Kindesalter auf, die auch als Kinder-Alzheimer bezeichnet wird. Diese Erkrankung wird den erblichen Stoffwechselerkrankungen zugeordnet. Derzeit leiden in Deutschland ungefähr 1,3 Millionen Menschen unter Demenzerkrankungen, darunter ungefähr 700.000 Betroffene unter der Alzheimer Krankheit.

                                     

                                    Die Ursachen für eine Erkrankung

                                     

                                    Die Einflussfaktoren auf die Krankheitsentstehung sind bis heute nicht eindeutig geklärt. Es wird vermutet, dass das glymphatische System, ein Mikrokreislauf zwischen Gehirn und Rückenmark, eine Schlüsselrolle bei der Entstehung der Alzheimer Krankheit spielt. Hierbei wird ein Zusammenhang mit dem altersbedingten Leistungsfall des glymphatischen Systems vermutet. Auch genetische Faktoren können bei der Bildung einer Alzheimer Erkrankung eine Rolle spielen. Ungefähr fünf bis zehn Prozent der diagnostizierten Fälle zeigen auch eine familiäre Häufung der Erkrankung auf.

                                     

                                    Risikofaktoren

                                     

                                    Neben dem Alter werden als Risikofaktoren auch Diabetes, hohe Cholesterin-Werte, ein vorangegangenes Schädel-Hirn Trauma und auch ein hoher Blutdruck gesehen. Bereits erlittene Schlaganfälle können das Risiko einer Alzheimer Erkrankung erhöhen. Auch das Down-Syndrom wird zu den Risikofaktoren für eine Alzheimer Krankheit gesehen. Kontrovers wird diskutiert, ob die Anreicherung von Aluminium im Gehirn als Ursache oder eher als Folge einer Alzheimer Erkrankung verstanden werden soll. Eine Studie aus Mexiko-Stadt sieht einen Zusammenhang zwischen Feinstaub sowie Ozon und der Alzheimer Erkrankung.

                                     

                                    Der Krankheitsverlauf

                                     

                                    Während der Krankheit nimmt die Hirnmasse durch das Absterben von Neuronen stetig ab. Weiterhin wird der Botenstof Acetylcholin nicht mehr ausreichend produziert. Das amerikanische Institut National Institute on Aging definiert sieben Warnzeichen für eine beginnende Alzheimer Erkrankung:

                                     

                                    1. Die erkrankte Person stellt immer wieder dieselbe Frage
                                    2. Erkrankte Personen neigen dazu, immer wieder dieselbe Geschichte zu erzählen
                                    3. Einfache alltägliche Verrichtungen, wie Kochen oder Kartenspielen können nicht mehr ausgeführt werden
                                    4. Die erkrankte Person verliert den sicheren Umgang mit Überweisungen, Geld oder Rechnungen
                                    5. Gegenstände werden an ungewöhnlichen Plätzen abgelegt und anschließend nicht mehr gefunden
                                    6. Das Äußere der erkrankten Person wird vernachlässigt
                                    7. Auf Fragen wird mit einer Wiederholung der Frage reagiert

                                     

                                    Bereits acht Jahre, bevor die Alzheimer Krankheit sicher diagnostiziert werden kann, können Auffälligkeiten auftreten. Das können Probleme mit dem Kurzzeitgedächtnis sein, aber auch leichte Beeinträchtigungen beim Sprachverständnis und der persönlichen Zielverfolgung können auftreten. Auch Depressionen und Teilnahmslosigkeit können im Frühstadium einer Alzheimer Erkrankung auftreten.

                                     

                                    Leben mit der Alzheimer Krankheit

                                     

                                    Mit fortschreitendem Krankheitsverlauf fällt es der erkrankten Person immer schwerer alltägliche Dinge zu meistern. Das Eintreten der Pflegebedürftigkeit gehört zum üblichen Krankheitsverlauf mit dazu. Hier stellt sich dann die Frage, ob diese Pflege im familiären Kreis geleistet werden kann. Alternativ kann ein Wechsel des Wohnraums in den Bereich eines Pflegeheims in Erwägung gezogen werden. Auch eine Betreuung zu Hause ist mit einer entsprechenden Pflegekraft möglich.

                                    Kommentare

                                    Tobias Müller 12.10.2020 15:46

                                    Vielen Dank für den Beitrag zur ambulanten und stationären Pflege. Meine Tante sucht einen Pflegedienst für unseren Onkel, da sie die Pflege selbst nicht mehr schafft. Gut zu wissen, dass es für Pflegebedürftige besonders viel Sicherheit und Orientierung bietet, wenn diese Zuhause betreut werden.


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                                      Leben mit der Demenz

                                      Leben mit der Demenz

                                       

                                      Die Demenz gilt als ein psychiatrisches Syndrom. Ursache für die Demenz können sowohl degenerative, wie auch nichtdegenerative Erkrankungen des Gehirns sein. Der lateinische Begriff „demens“ kann mit „unvernünftig“ bzw. „ohne Verstand“ übersetzt werden. Eine Demenz führt zu Defiziten in emotionalen, sozialen und kognitiven Fähigkeiten. Wer unter einer Demenz leidet, dem fällt es mit zunehmenden Krankheitsverlauf immer schwerer, den Alltag zu meistern. Im Gegensatz zur „angeborenen Minderbegabung“ verliert eine Person, die unter Demenz leidet, zunehmend Denkfähigkeiten, die im Verlauf des Lebens erworben wurden.

                                       

                                      Die medizinische Definition einer Demenz

                                       

                                      Die Demenz wird im medizinischen Sinne anhand von diagnostischen Kriterien beschrieben. Dabei spielt eine Kombination von Symptomen des zunehmenden Abbaus der emotionalen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten im Verlaufe der Krankheit, die zu einer Beeinträchtigung von beruflichen und auch allgemeinen sozialen Funktionen führen. Im Zentrum der Diagnose steht die Gedächtnisstörung. Diese beginnt meist mit Störungen im Kurzzeitgedächtnis und führt längerfristig zu Störungen der Orientierungsfähigkeit. Der Zugriff auf Inhalte des Langzeitgedächtnisses bleibt auch im fortgeschrittenen Krankheitsverlauf oft erhalten. Die Demenz wird nach ICD 10 über den Diagnoseschlüssel F00-F03 definiert. Der US-amerikanische Diagnoseschlüssel DSM-5 verzichtet auf den Begriff Demenz mittlerweile gänzlich und führt neurokognitive Störungen, wie die Alzheimer-Krankheit, Schädel-Hirn-Trauna oder Störungen im Zusammenhang mit der Parkinson-Krankheit unter eigenständigen Schlüsseln auf.

                                       

                                      Formen der Demenz

                                       

                                      Der Begriff „Demenz“ fasst verschiedene neurokognitive Störungen zusammen. Sehr häufige Formen der Demenz sind die Alzheimer-Krankheit, die vaskuläre Demenz, die Lewy-Körpcherchen-Demenz und die Frontotemporale Demenz (= Pick Krankheit). Seltenere Formen der Demenz sind die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, das durch Alkoholmissbrauch verursachte Korsakow-Syndrom und die Demenz, die im Zusammenhang mit einer Prakinson-Krankheit entsteht. Auch Tumore, Hämatome und ein Hydrozephalus können die Auslöser einer Demenz sein. Diese können sich auch wieder zurückbilden, wenn die auslösende Ursache entfernt wurde.

                                       

                                      Die Verbreitung der Demenz

                                       

                                      Mit zunehmenden Alter steigt das Risiko an einer Demenz zu erkranken. So liegt der Anteil der 65 bis 69-jährigen mit einer Demenzerkrankung bei nur 1,2%. In der Altersgruppe der 85 bis 89-jährigen steigt dieser bereits auf 23,9%, bei den über 90-jährigen sogar auf 34,6%. Bis zum Jahr 2050 wird in Deutschland mit 3 Millionen Demenzerkrankungen gerechnet.

                                       

                                      Das Lebensalter als Risikofaktor

                                       

                                      Der größte Risikofaktor für die Demenz ist das Lebensalter. Und so sind auch Frauen, die gemeinhin ein höheres Lebensalter als Männer erreichen, vom Risiko der Demenz höher betroffen. Als weitere Risikofaktoren für die Demenz werden Depressionen genannt. Depressionen können während der Demenz auftreten, aber auch schon vor der Erkrankung. Auch kardiovaskuläre Faktoren, wie die Hypertonie, eine Niereninsuffizienz, ein hoher Homocysteinspiegel oder Adipostas werden zu den Risikofaktoren der Demenz gezählt.

                                       

                                      Die Diagnostik der Demenz

                                       

                                      Die Krankheitsgeschichte, insbesondere unter Berücksichtigung der Angaben der Bezugspersonen der an Demenz erkrankten Person können im Kontext der Differentialdiagnose wichtige Angaben zur Diagnosefindung liefern. Der betroffenen Person sind die Gedächtnisstörungen selbst oft nicht bewusst. Auch kann der Arztbesuch selbst dazu führen, dass die Störungen im Gedächtnis für kurze Zeit aussetzen. Zur Diagnose einer Demenz können auch die Computertomografie und die Kernspintomografie eingesetzt werden. Außerdem wird ein Blutbild erstellt, sowie ein Vitamin-B12 Spiegel. Des Weiteren sollten die Blutzuckerwerte, die Leberwerte, sowie die Nierenwerte, die Schilddrüsenhormone und die Elektrolyte überprüft werden.

                                       

                                      Leben mit der Demenz

                                       

                                      Mit fortschreitender Erkrankung kann das Leben der betroffenen Person, sowie der Angehörigen, komplizierter werden. Einfachste Aufgaben des Tagesablaufs können dann nicht mehr bewältigt werden. An diesem Stadium der Krankheit stellt sich die Frage, ob zusätzlich zu den Hilfen aus dem sozialen Umfeld der an Demenz erkrankten Person auch eine externe Pflegekraft hinzugezogen werden soll. Eine solche Pflege kann entweder in einem Pflegeheim realisiert werden oder auch über eine Pflegekraft im bisherigen räumlichen und sozialen Umfeld der erkrankten Person.


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                                        Darunter befindet sich eine Zusammenstellung einer möglichen finanziellen Unterstützung für die häusliche Betreuung:

                                        KOSTENBETEILIGUNG DER KRANKEN-UND PFLEGEKASSE 2025

                                        PflegegradBetrag
                                        Pflegegrad 1
                                        Pflegegrad 2347 Euro
                                        Pflegegrad 3599 Euro
                                        Pflegegrad 4800 Euro
                                        Pflegegrad 5990 Euro

                                        Verhinderungspflege: maximal 1.685 Euro im Jahr für Aufwendungen bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr. Die Verhinderungspflege ist im Vorfeld bei Ihrer Pflegekasse zu beantragen.

                                        50% Kurzzeitpflegegeld: 927 € im Jahr

                                        Steuerliche Absetzbarkeit: maximal 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen

                                        Für die steuerliche Absetzbarkeit setzen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater in Verbindung. Bitte weisen Sie ihn ebenfalls auf die mitgetragenen Aufwendungen an der Betreuung (außergewöhnliche Belastung) hin. 

                                        Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums über Steuervorteil für Pflegehaushalte

                                        Für die finanzielle Leistungen seitens Ihrer Pflegekasse im Bezug auf Pflegegeld und Verhinderungspflege  setzen Sie sich bitte vorab mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung.

                                        Wir laden unsere Neu- und Bestandskunden ein, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um die Einzelheiten zu besprechen. Vielen Dank

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                                            Pflegefall, und nun? Ratgeber zur häuslichen Rundumpflege durch Agentur Betreuung zuhaus‘

                                            …aber es war doch in der letzen Zeit alles in Ordnung. Ab und zu hat Papa vergessen, wo er die Brille oder den Geldbeutel hingetan hat. Manchmal hat er die Tage verwechselt aber mehr auch nicht. Gestern erhielt ich plötzlich einen Anruf vom lokalen Krankenhaus, dass mein Vater gestürzt ist und zum Pflegefall wird. Ich muss mich um alles kümmern und die pflegerische Absicherung organisieren. Der größte Wunsch meines Vaters, sein Herbst des Lebens zu Hause zu verbringen, stand mir plötzlich vor den Augen. Wie gehe ich da vor, wie ermögliche ich ihm das, dass er zu Hause bleiben kann und nicht ins Pflegeheim musst. Ich bin nicht vor Ort, habe selber Kinder, Beruf, Freunde. Ich kann maximal 1-2 Tage in der Woche kommen und ein bisschen helfen.

                                            Den ersten Schritt, den ich gemacht habe, war es, sich an die lokale Sozialstation und Pflegeberatung zu wenden. Neben ausführlichen Informationen zu den Pflegemöglichkeiten erhielt ich die Kontaktdaten von der Agentur Betreuung zuhaus‘, die polnische Pflegekräfte in die privaten Haushalte vermittelt. Zusammen mit der Sozialstation, Pflegeberatung und der Agentur Betreuung zuhaus‘ gingen wir alle Themen durch, die mit dem Pflegefall von Bedeutung waren und dazu gebracht haben, dass ich dem Vater seinen Wunsch erfüllen konnte, sein Herbst des Lebens zu Hause zu verbringen…

                                            Nun ist seit ca. 8 Woche bei meinem Vater Helena aus Stettin. Sie hilf überall, wo sie nur kann und trägt täglich dazu bei, dass mein Vater seine Lebensfreude wieder gewonnen hat…
                                            Die obige wahre Geschichte einer Kundin aus Würzburg veranlasste uns dazu, die Erfahrungen unserer Kunden mit Ihnen zu teilen. In regelmäßigen Abständen werden wir Ihnen die Erfahrungen unserer Kunden veröffentlichen. Damit Sie wissen, dass Sie mit dem Pflegefall nicht alleine sind und mit uns gemeinsam eine optimale Lösung für die Pflegesituation finden können!

                                            1. Was ist Pflegebedürftigkeit und wann ist sie gegeben?
                                              Dem Gesetz nach kann die Pflegebedürftigkeit in allen Lebensphasen auftreten
                                              Laut der Definition des Pflegegesetzes nach ist diejenige Person pflegebedürftig, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen
                                            2. Checkliste für den Fall einer Pflegebedürftigkeit – Damit Sie sich vollkommen Ihrer Genesung widmen können!
                                              1. Zunächst kontaktieren Sie Ihre Kranken-/Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe. Wenn Sie einen Angehörigen, Nachbarn oder einen Bekannten bevollmächtigen, kann er dies für Sie übernehmen.
                                              2. Die Pflegekasse übermittelt Ihnen nach dem Antragseingang unmittelbar eine Vergleichsliste über die Leistungen und Gebühren der Pflegeeinrichtungen. Auch stehen Ihnen niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote zu.
                                              3. Des Weiteren haben Sie einen Anspruch auf eine rechtzeitige und detaillierte Beratung durch die Pflegeberater Ihrer Pflegekasse. Spätestens innerhalb von 2 Wochen ab dem Eingang des ersten Antrages auf die Pflegeleistungen ist die Pflegekasse verpflichtet, Ihnen einen Beratungstermin anzubieten. Für die Privatversicherten steht die „COMPASS Private Pflegeberatung“ zur Verfügung und beantwortet ausführlich alle Fragen rund um das Thema Pflege. Unter der Nummer 0 800 101 88 00 erreichen Sie Ihren Pflegeberater.
                                              4. Nach der Beantragung der Pflegeleistungen durch Sie, beauftragt Ihre Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK). Alternativ wird ein unabhängiger Gutachter damit beauftragt, Ihre Pflegebedürftigkeit zu begutachten und einzustufen.
                                              5. Es empfiehlt sich ein Pflegetagebuch mit Zeitangaben zu führen, in welchen Sie Verrichtungen wie z. B. Waschen 30 Min., Essen 25 Min., Toilette 15 Min. etc. notieren, bei welchen Sie auf die Hilfe angewiesen sind. Bitte Sie Ihre Angehörige oder Verwandte eine Pflegetagebuch –Vorlage aus dem Internet herunterzuladen, Z. B. unter https://www.aok.de/assets/media/rheinland-hamburg/pflegetagebuch.pdf
                                                Die Angaben im Tagebuch sind von großer Bedeutung für die Begutachtung und Einstufung Ihrer Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse oder den unabhängigen Gutachter.
                                              6. Bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse oder einen unabhängigen Gutachter empfiehlt sich, diese in Anwesenheit Ihrer Pflegeperson, Familie, Angehörigen oder Bekannten durchzuführen. Bitten Sie daher diese Person-/en bei der Begutachtung anwesend zu sein.
                                              7. Neben dem Angebot Ihrer lokalen Sozialstation bietet Ihnen die Agentur Betreuung zuhaus‘ die häusliche Betreuung und hauwirtschaftliche Versorgung rund um die Uhr durch polnisches Pflegepersonal zu günstigen Konditionen. Beraten Sie sich ausführlich und unverbindlich unter Telefonnummer: 09342 -9151977. Hier können Sie direkt den Bedarfsfragebogen kostenfrei und unverbindlich ausfüllen
                                              8. Kann die Pflege zu Hause durch örtliche Pflegeeinrichtungen nicht möglich sein, so lassen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über eine vollstationäre Pflegeeinrichtung beraten.

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                                            Adventszeit mit Pflegebedürftigen: Gemeinsam Momente der Besinnlichkeit schaffen - 24 Stunden Pflege & Seniorenbetreuung durch Pflegekräfte aus Polen 01.12.2024 11:56

                                            […] Backen oder das gemeinsame Dekorieren – es sind diese Momente, die Erinnerungen schaffen und die Betreuung zuhause zu einer warmherzigen und bereichernden Erfahrung […]

                                            Herbstliche Herausforderungen in der häuslichen Pflege: Worauf Betreuer achten sollten - 24 Stunden Pflege & Seniorenbetreuung durch Pflegekräfte aus Polen 28.11.2024 22:08

                                            […] sein, und Kabel sowie andere Stolperfallen müssen aus dem Weg geräumt werden. Eine durchdachte Rundumpflege beinhaltet immer auch die Prävention von […]

                                            Adrian G. 25.11.2020 14:17

                                            Danke für Checkliste rund um Thema Pflegefall. Man weis nicht, was man genau im solchen Fall machen muss und in welche Reihenfolge. Gut zu wissen, dass ein Termin beim Pflegeberatung nicht später als in 2 Wochen gegeben sein wird.


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                                            Agentur Betreuung zuhaus‘

                                            Fürsorgliche Seniorenbetreuung in den eigenen vier Wänden.
                                            Kontaktieren Sie uns, um ein unverbindliches Vorabangebot zu erhalten.

                                            Tel.: 09342/9151977
                                            E-Mail: info@betreuung-zuhaus.de

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                                              Aktuelles: Rund ums Thema „Häusliche Pflege“

                                              01.01.2025

                                              Ratgeber Pflege des Bundesministeriums für Gesundheit

                                              Der Ratgeber Pflege bietet einen umfassenden Überblick zum Thema Pflege in den Kapiteln: Individuelle Absicherung bei Pflegebedürftigkeit, Leistungen der Pflegeversicherung, Pflege von Angehörigen zu Hause, Beratung im Pflegefall und Qualität und Transparenz in der Pflege. In einem Glossar sind zudem wichtige Begriffe zum Nachschlagen zusammengefasst.

                                              Hier zum Nachlesen vom Bundesministerium für Gesundheit

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                                              07.12.2018
                                              Gemeinsam für Menschen mit Demenz – Die Handlungsfelder
                                              Hier zum Nachlesen vom Bundesministerium für Gesundheit

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                                              19.09.2018

                                              Bundesgesundheitsminister Spahn und Bundesfamilienministerin Dr. Giffey starten die Entwicklung einer Nationalen Demenzstrategie

                                              Hier finden Sie die Vorstellung des Berichtes der „Allianz für Menschen mit Demenz“.

                                              21.03.2018
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                                              Genug trinken im Alter – Motivation zum Trinken beim Defizit – wichtige Aufgabe für unser Pflegepersonal

                                              Eine der häufigsten und wichtigsten Aufgaben unsers Pflegepersonals ist die Motivation der Schützlinge zur regelmäßigen Flüssigkeitsaufnahme. Der Flüssigkeitsmangel im Alter ist nämlich keine Seltenheit. Wir trinken, wenn wir Durst verspüren. Die Situation sieht im Alter jedoch anders aus. Der Körper signalisiert oft das Trinkbedürfnis nicht, obwohl der Organismus sich danach sehnt. Wir haben in solchem Fall unter anderem oft mit folgenden Symptombildern zu tun:

                                              – Mundtrockenheit

                                              – schlaffe Haut

                                              – Verstopfung

                                              – Verwirrtheit

                                              – Schwäche und Schwindel

                                              – erhöhtes Infektionsrisiko

                                              Folgen von Austrocknung können sehr ernsthaft werden wie zum Beispiel Kreislauf- oder Nierenversagen.

                                              Was tun, wenn unsere Angehörigen das Trinken vergessen:

                                              – Trinkplan erstellen und daran regelmäßig erinnern

                                              – altersgerechte Getränke anbieten (z. B. Mineralwasser, verdünnte Obstsäfte)

                                              – die Gewohnheiten und Vorlieben der zu Pflegenden nicht außer Acht lassen: Kaffee, Glas Wein, Weinschorle oder Bier können zusätzlich gereicht werden

                                              – Suppen, Milchprodukte, Obst und Gemüse anbieten. Diese Produkte gehören zu wasserhaltigen Lebensmitteln und wirken sehr gut auf den Stoffwechsel

                                              Jede Pflegesituation ist anders und muss von unserem Pflegepersonal individuell betrachtet werden. Die Betreuungskräfte passen alle Maßnahmen wie z. B. Motivation zum Trinken an die Gewohnheiten ihrer Schützlinge an.

                                              Nicht selten überlegt sich unser Personal verschiedene Methoden, die sie individuell anwenden, auch auf spielerische Art und Weise. Es soll Spaß machen und sich aber vor allem zum Wohlergehen unserer Patienten beitragen.

                                              07.01.2018
                                              ​_______________________________________________________________________________________________________

                                              Heute genau vor 8 Jahren wurde unsere Agentur ins Leben gerufen. Wir sind sehr glücklich darüber und freuen uns jeden Tag, den Bedürftigen mit den Pflegedienstleistungen durch unsere großartige Betreuerinnen und Betreuer helfen zu dürfen. Vielen Dank für die Treue und enorme Unterstützung!

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                                              30.11.2017

                                              „Gute Pflege – Darauf kommt es an“, so lautet das Motto des Bundesministeriums für Gesundheit. Wir identifizieren uns mit diesem Leitgedanken und freuen uns sehr, dass wir Ihr Vertrauen für die Vermittlung von Pflege- und Betreuungsleistungen heute gewonnen haben. Denn die Pflege und Betreuung eines Angehörigen ist persönliche Vertrauenssache und für uns der Grundstein für die erfolgreiche Zusammenarbeit.

                                              Als geprüfte und etablierte Vermittlungsagentur sammeln wir täglich seit über 7 Jahren Erfahrungen in der häuslichen Pflege und Betreuung und teilen diese mit unseren Kunden und Partnern. Seit Januar 2010 vermitteln wir erfolgreich polnische Betreuungskräfte und Haushaltshilfen für den deutschsprachigen Markt, die sich den Bedürftigen in deren häuslichen Umgebung mit Herz und Seele widmen. Die durch unsere Agentur vermittelten Betreuerinnen und Betreuer werden für ihre belastende Arbeit sozialgerecht bezahlt. Die Sozialversicherungsbeiträge werden in voller Höhe abgeführt, damit das Pflegepersonal in Zukunft eigenen Ruhestand genießen kann und nicht in Altersarmut geraten muss.

                                              Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass unsere Agentur kein Billiganbieter ist und mit solchen nicht verglichen werden möchte. Wir setzen auf würdige Bezahlung des Pflegepersonals. Unsere langjährige Erfahrung zeigt uns, dass unseren Patienten nur es dann gut geht, wenn das Pflegepersonal zufrieden ist.

                                              Ihre Margareta Schaffars

                                              Agenturleitung

                                              _______________________________________________________________________________________________________

                                              28.03.2017

                                              NEU! Betreuung unter Palmen

                                              Wir bieten zusätzlich und ab sofort häusliche Rundumbetreuung der deutsch- oder englischsprachigen Senioren in Spanien, sowohl auf dem Festland als auch auf den Inseln. Wir freuen uns sehr, dass wir mit diesem Projekt erfolgreich durchstarten konnten. Bei einem Besuch in Spanien wurde ich auf eine Möglichkeit der häuslichen Seniorenpflege durch polnische Betreuerinnen im Raum Alicante an der Costa Blanca gefragt. Diese Anfrage hat mich dazu inspiriert, den bedürftigen Senioren unsere Dienste in Spanien anzubieten und den Menschen zu helfen. Viele jetzige Senioren haben vor einigen Jahren sich für ein Domizil im wunderschönen Spanien entschieden und wohnen dort über mehrere Monate im Jahr oder sogar ganzjährig. Ein plötzlich eingetretener Pflegefall muss nicht sofort eine Rückkehr nach Deutschland heißen. Wir schicken zu Ihnen eine liebevolle Betreuerin, die die Pflege sozusagen unter Palmen übernimmt. Sie erfreuen sich weiterhin der Sonne, des angenehmen Klimas und der phantastischen Landschaft am türkis blauen Meer und werden rundum liebevoll durch unsere Pflegerinnen gepflegt. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

                                              Ihre Margareta Schaffars

                                              Agenturleitung

                                              ________________________________________________________________________________________________________

                                              09.02.2017

                                              Sehr hilfreiche uns interessante Publikation der BMG ist vor ein paar Tagen auf den Seiten des Ministeriums erschienen.

                                              BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT, BROSCHÜRE
                                              Ratgeber Demenz – Informationen für die häusliche Pflege von Menschen mit Demenz

                                              Stand:

                                              07. September 2016
                                              Sprachen:
                                              Deutsch
                                              Wer sich entscheidet, einen an Demenz erkrankten Angehörigen zu pflegen, stellt sich einer großen Herausforderung. Die vorliegende Broschüre erläutert nach einem kurzen Blick auf das Krankheitsbild Demenz, wie Ihnen die Pflegestärkungsgesetze bei der Betreuung Ihres von einer Demenz betroffenen Angehörigen helfen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen und wie Sie Hilfe beim Helfen erhalten können.

                                              Quelle:

                                              http://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/Publikationen/Pflege/Broschueren/BMG_Ratgeber_Demenz_148x210_RZ12_online.pdf

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                                              KOSTENBETEILIGUNG DER KRANKEN-UND PFLEGEKASSE ab 01.2017 

                                              Pflegestufe Pflegegrad 2016 2017
                                              neu Pflegegrad 1 Anspruch
                                              Beratungsbesuche
                                              halbjährig
                                              Pflegestufe I Pflegegrad 2 244 € 316 €
                                              Pflegestufe II Pflegegrad 3 458 € 545 €
                                              Pflegestufe III Pflegegrad 4 728 € 728 €
                                              Härtefall Pflegegrad 5 901 €
                                              Pflegestufe 0 (mit Demenz) Pflegegrad 2 123 € 316 €
                                              Pflegestufe I (mit Demenz) Pflegegrad 3 316 € 545 €
                                              Pflegestufe II (mit Demenz) Pflegegrad 4 545 € 728 €
                                              Pflegestufe III (mit Demenz) Pflegegrad 5 728 € 901 €
                                              Härtefall Pflegegrad 5 728 € 901 €

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                                              26.09.2016

                                              Zu Hause gut versorgt

                                              Informationen und Tipps für ältere Menschen

                                              Gerne stellen wir Ihnen folgende Publikation „Zu Hause gut versorgt“ vor. Die Publikation wurde von der Bundesgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V BAGSO veröffentlicht und liefert zahlreiche Tipps und Empfehlung zum Thema Häusliche Betreuung. Eine Reihe an Informationen wie zum Beispiel Vergleich von Angeboten rund um die hauswirtschaftliche Versorgung, Betreuung und Begleitung, Versicherungen, Hilfe bei Behördenangelegenheiten, Unterstützung bei der Mobilität oder Maßnahmen rund um den Wohnraum werden in der Broschüre ausführlich behandelt und den Lesern veranschaulicht. Wir sind der Meinung, dass diese Publikation als ein hilfreiches und übersichtliches Werk sowohl für die zu pflegenden Personen als auch ihre Betreuer und Angehörigen dient.

                                              Sie können die Publikation gerne unter dem folgenden Link aufrufen:

                                              http://www.bagso.de/fileadmin/Aktuell/Publikationen/2016/BARRIEREFREI_broschuere_verbraucherinformation_seniorenberater.pdf

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                                              07.04.2016

                                              Informationsangebote der Bundesregierung zum Thema Pflege

                                              Die Bundesregierung beleuchtet die vielen Facetten des Themenkomplexes Pflege nicht nur in unterschiedlichen Publikationen sondern auch mit einem umfangreichen Online-Angebot.

                                              Auf der Seite www.pflegestärkungsgesetze.de sind nun wichtige Info-Portale zum Thema Pflege aufgelistet.

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                                              13.11.2015

                                              Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz:

                                              Am 13.11.2015 hat der Deutsche Bundestag das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) beschlossen. Das Gesetz tritt bereits am 1. Januar 2016 in Kraft.

                                              Der Deutsche Bundestag hat am 13. November 2015 das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

                                              Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „20 Jahre nach ihrer Einführung stellen wir die Soziale Pflegeversicherung jetzt auf eine neue Grundlage. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden oder an einer Demenz erkrankt sind. Mehr Hilfe für Pflegebedürftige, eine bessere Absicherung der vielen pflegenden Angehörigen und mehr Zeit für die Pflegekräfte ­– das erreichen wir mit diesem Gesetz. Das ist ein Meilenstein für die Pflegebedürftigen und alle, die in unserem Land tagtäglich ihr Bestes geben, um für Pflegebedürftige da zu sein.“

                                              Pflegebevollmächtigter Staatssekretär Karl-Josef Laumann: „Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gehören Minutenpflege und Defizitorientierung bald der Vergangenheit an. Stattdessen wird es eine Begutachtung geben, die ganz individuell beim einzelnen Menschen schaut, wie selbständig er seinen Alltag noch gestalten kann. Das ist ein Quantensprung. Zudem bekommt der Pflege-TÜV in seiner jetzigen Form ein klares Verfallsdatum. Es wird spätestens ab 2018 ein neues Qualitätsprüfungs- und Transparenzsystem geben, das den Bürgerinnen und Bürgern endlich eine echte Orientierungshilfe bietet. Der heutige Tag ist ein guter Tag für die Pflege in Deutschland.“

                                              Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren werden zum 1. Januar 2017 wirksam. Die Selbstverwaltung in der Pflege hat damit mehr als ein Jahr Zeit, die Umstellung auf die fünf neuen Pflegegrade und die neuen Leistungsbeträge in der Praxis vorzubereiten, so dass die neuen Leistungen den 2,7 Millionen Pflegebedürftigen ab 2017 zugutekommen. Wichtige Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen treten bereits zum 1.Januar 2016 in Kraft.

                                              Verbesserungen bereits zum 1. Januar 2016:

                                              Die Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen wird verbessert. Die Pflegekassen benennen feste Ansprechpartner für die Pflegeberatung. Pflegende Angehörige erhalten einen eigenen Beratungsanspruch. Die Zusammenarbeit aller Beratungsstellen vor Ort wird gestärkt.
                                              Die ärztliche Versorgung der Bewohner von Pflegeheimen wird verbessert. Durch das Hospiz- und Palliativgesetz werden stationäre Pflegeeinrichtungen verpflichtet, Kooperationsvereinbarungen mit niedergelassenen Haus-, Fach- und Zahnärzten zu schließen.
                                              Der Zugang von Pflegebedürftigen zu Maßnahmen der Rehabilitation wird gestärkt, indem die Pflegekassen und Medizinischen Dienste wirksame Verfahren zur Klärung des Rehabilitationsbedarfs anwenden müssen.
                                              Die Pflegekassen werden zur Erbringung von primärpräventiven Leistungen in stationären Pflegeeinrichtungen verpflichtet. Ziel ist, die gesundheitliche Situation der Pflegebedürftigen zu verbessern und gesundheitliche Ressourcen und Fähigkeiten zu stärken. Durch das Präventionsgesetz werden die Pflegekassen hierzu im Jahr 2016 insgesamt rund 21 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
                                              Die Qualitätsmessung, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung in der Pflege wird weiterentwickelt. Dabei wird der so genannte Pflege-TÜV grundsätzlich überarbeitet und vor allem der Ergebnisqualität wird größere Bedeutung gegeben. Dazu wird wissenschaftlicher Sachverstand herangezogen und die Entscheidungsfindung durch einen entscheidungsfähigen Qualitätsausschuss beschleunigt.
                                              Seit Ende 2014 unterstützt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und Bevollmächtigte für Pflege, Staatsekretär Karl-Josef Laumann, die flächendeckende Einführung einer vereinfachten Pflegedokumentation (Strukturmodell) in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Das PSG II stellt klar, dass die zeitliche Entlastung der Pflegekräfte durch das neue Pflegedokumentationsmodell nicht zu Personalkürzungen führen darf.
                                              Patientinnen und Patienten, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, erhalten nach einer Krankenhausbehandlung Anspruch auf Übergangspflege (häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe sowie Kurzzeitpflege) als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch Regelungen im Krankenhausstrukturgesetz.
                                              Am 1. Januar 2017 tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft

                                              Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff schafft eine fachlich gesicherte und individuelle Begutachtung und Einstufung in Pflegegrade. Die Pflegesituation von Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen etwa bei demenziellen Erkrankungen wird bei der Begutachtung künftig in gleicher Weise berücksichtigt wie die Pflegesituation der Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen. Mit dem neuen Begutachtungsinstrument können die Beeinträchtigungen und die vorhandenen Fähigkeiten von Pflegebedürftigen genauer erfasst und die individuelle Pflegesituation in den fünf neuen Pflegegraden zielgenauer abgebildet werden. Viele Menschen erhalten mit dem Pflegegrad 1 erstmals Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung.
                                              Die neuen Leistungsbeträge bedeuten für viele Menschen höhere Leistungen. Die spürbaren Leistungsverbesserungen zum 1. Januar 2015 werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz weiter ausgeweitet. Insgesamt stehen ab 2017 jährlich rund fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung. Die gesetzlich vorgeschriebene Dynamisierung der Leistungen wird um ein Jahr auf 2017 vorgezogen. Damit stehen weitere rund 1,2 Milliarden Euro für bessere Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.
                                              Die Hauptleistungsbeträge ab dem 1.1.2017 (in Euro)

                                              Leistung PG1 PG2 PG3 PG4 PG5
                                              Geldleistung ambulant 125* 316 545 728 901
                                              Sachleistung ambulant 689 1298 1612 1995
                                              Leistungsbetrag vollstationär 125 770 1262 1775 2005

                                              *Hier keine Geldleistung, sondern eine zweckgebundene Kostenerstattung
                                              Die Leistungen in der ambulanten Pflege werden ausgeweitet und an den Bedarf angepasst. Pflegerische Betreuungsmaßnahmen zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld werden als Regelleistung der Pflegeversicherung eingeführt.
                                              Auch in stationären Pflegeeinrichtungen gibt es Verbesserungen für alle Pflegebedürftigen. Ab 2017 gilt in jeder vollstationären Pflegeeinrichtung ein einheitlicher pflegebedingter Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5. Der pflegebedingte Eigenanteil steigt künftig nicht mehr mit zunehmender Pflegebedürftigkeit. Zudem erhalten alle Pflegebedürftigen einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen. Die Finanzierung erfolgt durch die soziale Pflegeversicherung.
                                              Rund 2,7 Millionen Pflegebedürftige werden zum 1. Januar 2017 automatisch in einen der neuen Pflegegrade übergeleitet. Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen werden automatisch von ihrer Pflegestufe in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet. Menschen, bei denen eine dauerhafte erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, werden in den übernächsten Pflegegrad überführt. Alle, die bereits Pflegeleistungen erhalten, erhalten diese daher mindestens in gleichem Umfang weiter, die allermeisten erhalten mehr Unterstützung.
                                              Die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen wird verbessert. Die Pflegeversicherung wird für deutlich mehr pflegende Angehörige Rentenbeiträge entrichten. Dabei kommt es darauf an, in welchem Umfang die Pflege durch Pflegepersonen erbracht wird und in welchen Pflegegrad der Pflegebedürftige eingestuft ist. Auch die soziale Sicherung der Pflegepersonen im Bereich der Arbeitslosen- und der Unfallversicherung wird verbessert.
                                              Die regionale Zusammenarbeit in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen vor Ort wird verbessert.Pflegekassen können sichan selbst organisierten Netzwerken für eine strukturierte Zusammenarbeit in der Versorgung beteiligen und diese mit bis zu 20 000 Euro je Kalenderjahr auf Ebene der Kreise/kreisfreien Städte fördern. Damit werden auch Ergebnisse des Forschungsprojekts „Zukunftswerkstatt Demenz“ des Bundesministeriums für Gesundheit umgesetzt.
                                              Die Vereinbarungspartner (Träger der Pflegeeinrichtungen, Sozialhilfeträger und Pflegekassen) müssen bis zum 30. September 2016 neue Pflegesätze für die Pflegeheime vereinbaren. Zudem müssen sie, die Personalstruktur und die Personalschlüssel mit Blick auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und die fünf neuen Pflegegrade prüfen und anpassen.
                                              Darüber hinaus wird die Selbstverwaltung verpflichtet, bis Mitte 2020 ein wissenschaftlich abgesichertes Verfahren zur Personalbedarfsbemessung zu entwickeln. Damit soll künftig festgestellt werden, wie viele Pflegekräfte die Einrichtungen für eine gute Pflege benötigen.
                                              Der Beitragssatz der Sozialen Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 bzw. 2,8 Prozent für Kinderlose.

                                              Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 13.11.2015
                                              Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2015/psg-ii-bt-verabschiedung.html

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                                              DIE PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE: Infomaterial des Bundesgesundheitsministeriums – Wir laden Sie herzlich dazu ein, sich das Video anzusehen. Somit werden Sie mit den neuen Pflegestärkungsgesetzen vertraut!

                                              https://www.youtube.com/watch?v=96Yr-RKoVY4

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                                              Pflegefall, und nun?

                                              …aber es war doch in der letzen Zeit alles in Ordnung. Ab und zu hat Papa vergessen, wo er die Brille oder den Geldbeutel hingetan hat. Manchmal hat er die Tage verwechselt aber mehr auch nicht. Gestern erhielt ich plötzlich einen Anruf vom lokalen Krankenhaus, dass mein Vater gestürzt ist und zum Pflegefall wird. Ich muss mich um alles kümmern und die pflegerische Absicherung organisieren.  Der größte Wunsch meines Vaters, sein Herbst des Lebens zu Hause zu verbringen, stand mir plötzlich vor den Augen. Wie gehe ich da vor, wie ermögliche ich ihm das, dass er zu Hause bleiben kann und nicht ins Pflegeheim musst. Ich bin nicht vor Ort, habe selber Kinder, Beruf, Freunde. Ich kann maximal 1-2 Tage in der Woche kommen und ein bisschen helfen.

                                              Den ersten Schritt, den ich gemacht habe, war es, sich an die lokale Sozialstation und Pflegeberatung zu wenden.  Neben ausführlichen Informationen zu den Pflegemöglichkeiten erhielt ich die Kontaktdaten von der Agentur Betreuung zuhaus‘, die polnische Pflegekräfte in die privaten Haushalte vermittelt. Zusammen mit der Sozialstation, Pflegeberatung und  der Agentur Betreuung zuhaus‘ gingen wir alle Themen durch, die mit dem Pflegefall von Bedeutung waren und dazu gebracht haben, dass ich dem Vater seinen Wunsch erfüllen konnte, sein Herbst des Lebens zu Hause zu verbringen…

                                              Nun ist seit ca. 8 Woche bei meinem Vater Helena aus Stettin. Sie hilf überall, wo sie nur kann und trägt täglich dazu bei, dass mein Vater seine Lebensfreude wieder gewonnen hat…

                                              Die obige wahre Geschichte einer Kundin aus Würzburg veranlasste uns dazu, die Erfahrungen unserer Kunden mit Ihnen zu teilen. In regelmäßigen Abständen werden wir Ihnen die Erfahrungen unserer Kunden veröffentlichen. Damit Sie wissen, dass Sie mit dem Pflegefall nicht alleine sind und mit uns gemeinsam eine optimale Lösung für die Pflegesituation finden können!

                                              Ihre Agentur Betreuung zuhaus‘

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                                              26.08.2015

                                              24 h Betreuungs-Vermittlungsagenturen – CHECK – Wie entscheide ich richtig?

                                              Eine gute und zuverlässige Agentur für häusliche Rundumbetreuung ist die halbe Miete. Seniorenbetreuung ist eine Dienstleistung, die auf menschlicher Basis fundiert. Daher ist es von enormer Bedeutung, bevor Sie sich für eine bestimmte 24 h Pflegeagentur entscheiden, den Vermittlungsagenturen-Check zu machen! Die Checkliste für Vermittlungsagenturen, die dank langjähriger Erfahrung in Kooperation mit unseren zahlreichen Pflegepartnern für die Kunden als Leitfaden konzipiert wurde, hilft Ihnen dabei, sich für den richtigen Anbieter zu entscheiden.
                                              Sprechen Sie uns direkt an, wir senden Ihnen umgehend den Leitfaden zu!
                                              Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
                                              Ihre Agentur Betreuung zuhaus‘
                                              Tel. 09342-9151977
                                              Email: info@betreuung-zuhaus.de
                                              www.betreuung-zuhaus.de

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                                              21.08.2015

                                              Pflegebedürftige werden vorwiegend häuslich versorgt und gepflegt

                                              Der Pressemitteilung vom 12.03.2015 nach wurden im Dezember 2013 71% der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt und betreut. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Bedürftigen  kontinuierlich steigen wird. Wir als Agentur für die Vermittlung von Pflegepersonal für häusliche 24h Rundumbetreuung sind der Entwicklung gewachsen und  helfen Ihnen dabei, die Betreuung Ihrer Angehörigen in den eigenen vier Wänden optimal zu sichern.

                                              Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

                                              Ihre Agentur Betreuung zuhaus‘
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                                              www.betreuung-zuhaus.de

                                              Link zum Artikel vom Statistischen Bundesamt
                                              https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2015/03/PD15_094_224pdf.pdf;jsessionid=F929E8094E4A1AD864D793655F5B087F.cae1?__blob=publicationFile
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                                              18.08.2015

                                              „Rettung aus Polen – wie Pflege zu Hause tatsächlich gelingt“ von Georg Neumann – Unser Buchtipp für SIE

                                              Das Buch „Rettung aus Polen – wie Pflege zu Hause tatsächlich gelingt“ von Georg Neumann ist eine hilfreiche Lektüre, für diejenigen, die sich für das Thema „Häusliche Betreuung und Pflege von Angehörigen“ interessieren.  Das im Jahre 2010 in der ersten Auflage erschienene Buch  ist eine gut gelungene Synthese zwischen persönlichen Erfahrungen, Hintergrundwissen und wertvollen Tipps rund um die häusliche Betreuung durch polnische Pflegekräfte. Der Buchautor Georg Neumann wird wie fast jeder irgendwann mit der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen, in diesem Fall Eltern, konfrontiert. Neumann fühlt sich für das Wohlergehen und für die Organisation der häuslichen Rundumpflege für seine Eltern verantwortlich und schildert, wie die 24 Stunden Betreuung durch polnisches Pflegepersonal organisiert wurde.

                                              Die Mutter erkrankt an Alzheimer und der Buchautor sucht nach optimaler Lösung für die Bewältigung der Situation, die teilweise sehr dramatisch und voller Herausforderungen und Schwierigkeiten zu sein scheint. Der Autor entscheidet sich für Pflegekräfte aus Polen, die seine Mutter rund um die Uhr betreuen und versorgen. Somit wird  der Umzug in ein Pflegeheim vermieden. Im Weiteren schildert bespricht Autor detailliert unterschiedliche Aspekte der rechtskonformen 24 Stunden Betreuung. Die Kooperation zwischen den ambulanten Pflegediensten und osteuropäischen Betreuungskräften sowie die Finanzierungsmittel und Fördermöglichkeiten werden ebenfalls zum Thema gebracht. Das Krankheitsbild der Demenz und ein richtiger Umgang mit der betroffenen Personengruppe wurden im Buch ebenfalls beschrieben.

                                              Der Autor betont den liebevollen und aufopfernden Umgang der polnischen Pflegekräfte mit den Patienten, vergisst jedoch aber nicht auch die problematischen Situationen, die sich natürlicherweise ergeben können, wenn zwei Mentalitäten aufeinander treffen. Den Betreuungskräften wird Wertschätzung und Anerkennung geschenkt.

                                              Der größte Dank für die Arbeit des Pflegepersonals wird bereits in der Widmung ausgesprochen:

                                              „Dieses Buch ist allen Menschen gewidmet, welche Pflegebedürftige umsorgen. Sie sind die wahren Helden von heute.“

                                              Wir laden Sie zur Lektüre herzlich ein!

                                              Ihre Agentur Betreuung zuhaus‘

                                              Link zum Buch:

                                              http://www.amazon.de/gp/product/3783134021?keywords=Rettung%20aus%20Polen&qid=1439895851&ref_=sr_1_1&sr=8-1

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                                              12.08.2015

                                              Endlich ist es soweit: Demenzkranke bekommen künftig höhere Leistungen von der Pflegeversicherung!

                                              Das heutige Spiegel Online Magazin berichtet in der heutigen Ausgabe über die zweite Stufe der Pflegereform, die auf den Weg gebracht wurde. Demnach werden bis zu 500.000 Menschen mehr finanzielle Unterstützung bekommen. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird neu definiert und Im Zentrum wird der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen stehen. Es sollen fünf Pflegegrade anstatt der bisherigen drei eingeführt werden, welche der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Die Details zum Gesetzesentwurf finden Sie unter den folgenden LINKS:

                                              http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/fileadmin/user_upload/Unterseite_Informationsmaterial/Downloads/BMGS_PSGII_0815_Flyer.pdf

                                              http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegestaerkungsgesetze/pflegestaerkungsgesetz-ii.html

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                                              08.08.2015

                                              „Gute Pflege – Darauf kommt es an“, so lautet das Motto des Bundesministeriums für Gesundheit. Wir identifizieren uns mit diesem Leitgedanken und freuen uns sehr, dass wir Ihr Vertrauen für die Vermittlung von Pflege- und Betreuungsleistungen heute gewonnen haben. Denn die Pflege und Betreuung eines Angehörigen ist persönliche Vertrauenssache und für uns der Grundstein für die erfolgreiche Zusammenarbeit.
                                              In diesem Zusammenhang laden wir Sie herzlich dazu ein, sich mit dem „Ratgeber zur Pflege“ vertraut zu machen. Der Ratgeber ist eine umfassende Broschüre zum Thema Pflegestärkungsgesetz und wurde vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegeben. Das Büchlein beinhaltet zahlreiche Tipps und Informationen rund um das Thema „Pflege“.
                                              Darunter finden Sie den direkten Link zum Ratgeber.

                                              Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre!
                                              Ihr Agentur Betreuung zuhaus‘ Team

                                              Direkter Link zum Ratgeber:

                                              https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/dateien/Publikationen/Pflege/Broschueren/BMG_RatgeberPflege_Juni_2015.pdf

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                                              Als innovative und bewährte Vermittlungsagentur für häusliche Pflege und Betreuung durch polnisches Personal, welche vorrangig einen großen Wert auf die Zufriedenheit und die Sicherheit der Kunden legt, haben wir unsere Arbeitsmodelle und Standards im Bereich der Pflege an die Bedürfnisse der Kunden und die veränderten gesetzlichen Vorschriften angepasst.

                                              Dank unserer langjährigen Branchenerfahrung und der Kenntnisse der vielfältigen Pflegeanforderungen sind wir stets bemüht, neue Wege zu gehen und Lösungen zu finden, welche den individuellen Pflegebedürfnissen und Erwartungen unserer Kunden und deren finanzieller Situation gerecht werden.

                                              Wir haben daher für Sie gleich zu Anfang des Jahres 2015 kundenfreundliche und sichere Geschäftsbedingungen gemäß dem neuen europäischen Arbeitsrecht erarbeitet und Kooperationsverträge mit bewährten Arbeitsvermittlungsagenturen in Polen unterschrieben. Zu Ihrer Sicherheit haben wir einen besonderen Wert darauf gelegt, dass unsere Kooperationspartner im vollen Umfang die neuen deutschen gesetzlichen Vorschriften befolgen sowie folgende Arbeitsbedingungen und Vertragsbestimmungen erfüllen:

                                              • Gesetzliche Mindestvergütung der Arbeitnehmer
                                              • Sozialversicherung der Arbeitnehmer
                                              • Garantieübernahme in Form einer Haftpflichtversicherungspolice
                                              • Deutschkenntnisse der Arbeitnehmer
                                              • Flexible und schnelle Beschaffung des Pflegepersonals.

                                              Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte. Wir beraten Sie gerne und erstellen für Sie ein individuelles und an Ihre Möglichkeiten und Erwartungen zugeschnittenes unverbindliches Pflege-Modell.

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                                              Fürsorgliche Seniorenbetreuung in den eigenen vier Wänden.
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                                                Warum Betreuung durch polnische Pflegekraft die richtige Lösung im Pflegefall ist

                                                …aber es war doch in der letzten Zeit alles in Ordnung. Ab und zu hat Papa vergessen, wo er die Brille oder den Geldbeutel hingelegt hat. Manchmal hat er die Tage verwechselt aber mehr auch nicht. Gestern erhielt ich plötzlich einen Anruf vom lokalen Krankenhaus, dass mein Vater gestürzt ist und zum Pflegefall wird. Ich muss mich um alles kümmern und die pflegerische Absicherung organisieren. Der größte Wunsch meines Vaters, sein Herbst des Lebens zu Hause zu verbringen, stand mir plötzlich vor den Augen. Wie gehe ich da vor, wie ermögliche ich ihm das, dass er zu Hause bleiben kann und nicht ins Pflegeheim musst. Ich bin nicht vor Ort, habe selber Kinder, Beruf, Freunde. Ich kann maximal 1-2 Tage in der Woche kommen und ein bisschen helfen. Eine Arbeitskollegin hat mir die Agentur Betreuung zuhaus` genannt. Sie sagte, frage bei der Agentur nach, es kostet nichts sich zu erkundigen. Ihre Eltern werden bereits von der Agentur betreut. 
So habe ich auch getan. Zusammen der Agentur Betreuung zuhaus‘ gingen wir alle Themen durch, die mit dem Pflegefall meines Vaters und der Finanzierung zusammenhingen. Innerhalb einer kurzen Zeit kam Halina aus Stettin zu meinem Vater als empfohlene Betreuerin der Agentur. Sie hilft überall, wo sie nur kann und trägt täglich dazu bei, dass mein Vater seine Lebensfreude wiedergewonnen hat. Ich gehe nun beruhigt meinem Alltag nach und genieße mehr mehr Zeit für meine Familie.


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                                                  „Rettung aus Polen – wie Pflege zu Hause tatsächlich gelingt“ von Georg Neumann

                                                  Das Buch „Rettung aus Polen – wie Pflege zu Hause tatsächlich gelingt“ von Georg Neumann ist eine hilfreiche Lektüre, für diejenigen, die sich für das Thema „Häusliche Betreuung und Pflege von Angehörigen“ interessieren. Das im Jahre 2010 in der ersten Auflage erschienene Buch ist eine gut gelungene Synthese zwischen persönlichen Erfahrungen, Hintergrundwissen und wertvollen Tipps rund um die häusliche Betreuung durch polnische Pflegekräfte. Der Buchautor Georg Neumann wird wie fast jeder irgendwann mit der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen, in diesem Fall Eltern, konfrontiert. Neumann fühlt sich für das Wohlergehen und für die Organisation der häuslichen Rundumpflege für seine Eltern verantwortlich und schildert, wie die 24 Stunden Betreuung durch polnisches Pflegepersonal organisiert wurde.

                                                  Die Mutter erkrankt an Alzheimer und der Buchautor sucht nach optimaler Lösung für die Bewältigung der Situation, die teilweise sehr dramatisch und voller Herausforderungen und Schwierigkeiten zu sein scheint. Der Autor entscheidet sich für Pflegekräfte aus Polen, die seine Mutter rund um die Uhr betreuen und versorgen. Somit wird der Umzug in ein Pflegeheim vermieden. Im Weiteren schildert bespricht Autor detailliert unterschiedliche Aspekte der rechtskonformen 24 Stunden Betreuung. Die Kooperation zwischen den ambulanten Pflegediensten und osteuropäischen Betreuungskräften sowie die Finanzierungsmittel und Fördermöglichkeiten werden ebenfalls zum Thema gebracht. Das Krankheitsbild der Demenz und ein richtiger Umgang mit der betroffenen Personengruppe wurden im Buch ebenfalls beschrieben.

                                                  Der Autor betont den liebevollen und aufopfernden Umgang der polnischen Pflegekräfte mit den Patienten, vergisst jedoch aber nicht auch die problematischen Situationen, die sich natürlicherweise ergeben können, wenn zwei Mentalitäten aufeinander treffen. Den Betreuungskräften wird Wertschätzung und Anerkennung geschenkt.

                                                  Der größte Dank für die Arbeit des Pflegepersonals wird bereits in der Widmung ausgesprochen:
                                                  „Dieses Buch ist allen Menschen gewidmet, welche Pflegebedürftige umsorgen. Sie sind die wahren Helden von heute.“

                                                  Wir laden Sie zur Lektüre herzlich ein!
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                                                    1. Datenschutz auf einen Blick

                                                    Allgemeine Hinweise

                                                    Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

                                                    Datenerfassung auf unserer Website

                                                    Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

                                                    Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

                                                    Wie erfassen wir Ihre Daten?

                                                    Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.

                                                    Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.

                                                    Wofür nutzen wir Ihre Daten?

                                                    Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

                                                    Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

                                                    Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

                                                    Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern

                                                    Beim Besuch unserer Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit Cookies und mit sogenannten Analyseprogrammen. Die Analyse Ihres Surf-Verhaltens erfolgt in der Regel anonym; das Surf-Verhalten kann nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden. Sie können dieser Analyse widersprechen oder sie durch die Nichtbenutzung bestimmter Tools verhindern. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.

                                                    Sie können dieser Analyse widersprechen. Über die Widerspruchsmöglichkeiten werden wir Sie in dieser Datenschutzerklärung informieren.

                                                    2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

                                                    Datenschutz

                                                    Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

                                                    Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

                                                    Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

                                                    Hinweis zur verantwortlichen Stelle

                                                    Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

                                                    Agentur Betreuung zuhaus`
                                                    Margareta Schaffars
                                                    Holunderweg 13
                                                    97877 Wertheim

                                                    Telefon: 093429151977
                                                    E-Mail: datenschutz@betreuung-zuhaus.de

                                                    Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

                                                    Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

                                                    Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

                                                    Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

                                                    Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

                                                    Recht auf Datenübertragbarkeit

                                                    Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

                                                    SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

                                                    Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

                                                    Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

                                                    Auskunft, Sperrung, Löschung

                                                    Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

                                                    Widerspruch gegen Werbe-Mails

                                                    Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

                                                    3. Datenerfassung auf unserer Website

                                                    Cookies

                                                    Die Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert.

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                                                    Kontaktformular

                                                    Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

                                                    Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

                                                    Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

                                                    Registrierung mit Facebook Connect

                                                    Statt einer direkten Registrierung auf unserer Website können Sie sich mit Facebook Connect registrieren. Anbieter dieses Dienstes ist die Facebook Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Irland.

                                                    Wenn Sie sich für die Registrierung mit Facebook Connect entscheiden und auf den “Login with Facebook”- / “Connect with Facebook”-Button klicken, werden Sie automatisch auf die Plattform von Facebook weitergeleitet. Dort können Sie sich mit Ihren Nutzungsdaten anmelden. Dadurch wird Ihr Facebook-Profil mit unserer Website bzw. unseren Diensten verknüpft. Durch diese Verknüpfung erhalten wir Zugriff auf Ihre bei Facebook hinterlegten Daten. Dies sind vor allem:

                                                    • Facebook-Name
                                                    • Facebook-Profil- und Titelbild
                                                    • Facebook-Titelbild
                                                    • bei Facebook hinterlegte E-Mail-Adresse
                                                    • Facebook-ID
                                                    • Facebook-Freundeslisten
                                                    • Facebook Likes (“Gefällt-mir”-Angaben)
                                                    • Geburtstag
                                                    • Geschlecht
                                                    • Land
                                                    • Sprache

                                                    Diese Daten werden zur Einrichtung, Bereitstellung und Personalisierung Ihres Accounts genutzt.

                                                    Weitere Informationen finden Sie in den Facebook-Nutzungsbedingungen und den Facebook-Datenschutzbestimmungen. Diese finden Sie unter: https://de-de.facebook.com/about/privacy/ und https://www.facebook.com/legal/terms/.

                                                    Verarbeiten von Daten (Kunden- und Vertragsdaten)

                                                    Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme unserer Internetseiten (Nutzungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen.

                                                    Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.

                                                    4. Soziale Medien

                                                    Facebook-Plugins (Like & Share-Button)

                                                    Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, Anbieter Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA, integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem „Like-Button“ („Gefällt mir“) auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: https://developers.facebook.com/docs/plugins/.

                                                    Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Facebook „Like-Button“ anklicken während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook unter: https://de-de.facebook.com/policy.php.

                                                    Wenn Sie nicht wünschen, dass Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Facebook-Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus.

                                                    Google+ Plugin

                                                    Unsere Seiten nutzen Funktionen von Google+. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

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                                                    Verwendung der erfassten Informationen: Neben den oben erläuterten Verwendungszwecken werden die von Ihnen bereitgestellten Informationen gemäß den geltenden Google-Datenschutzbestimmungen genutzt. Google veröffentlicht möglicherweise zusammengefasste Statistiken über die +1-Aktivitäten der Nutzer bzw. gibt diese an Nutzer und Partner weiter, wie etwa Publisher, Inserenten oder verbundene Websites.

                                                    5. Analyse Tools und Werbung

                                                    Google Analytics

                                                    Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

                                                    Google Analytics verwendet so genannte „Cookies“. Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

                                                    Die Speicherung von Google-Analytics-Cookies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.

                                                    IP Anonymisierung

                                                    Wir haben auf dieser Website die Funktion IP-Anonymisierung aktiviert. Dadurch wird Ihre IP-Adresse von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vor der Übermittlung in die USA gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.

                                                    Browser Plugin

                                                    Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch den Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

                                                    Widerspruch gegen Datenerfassung

                                                    Sie können die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics verhindern, indem Sie auf folgenden Link klicken. Es wird ein Opt-Out-Cookie gesetzt, der die Erfassung Ihrer Daten bei zukünftigen Besuchen dieser Website verhindert: Google Analytics deaktivieren.

                                                    Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de.

                                                    etracker

                                                    Unsere Website nutzt den Analysedienst etracker. Anbieter ist die etracker GmbH, Erste Brunnenstraße 1, 20459 Hamburg, Deutschland. Aus den Daten können unter einem Pseudonym Nutzungsprofile erstellt werden. Dazu können Cookies eingesetzt werden. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher Ihres Internet-Browsers gespeichert werden. Die Cookies ermöglichen es, Ihren Browser wieder zu erkennen. Die mit den etracker-Technologien erhobenen Daten werden ohne die gesondert erteilte Zustimmung des Betroffenen nicht genutzt, Besucher unserer Website persönlich zu identifizieren und werden nicht mit personenbezogenen Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt.

                                                    etracker-Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen.

                                                    Die Speicherung von etracker-Cookies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der anonymisierten Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.

                                                    Der Datenerhebung und -speicherung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Um einer Datenerhebung und -speicherung Ihrer Besucherdaten für die Zukunft zu widersprechen, klicken Sie auf folgenden Button. Dadurch wird ein Opt-Out-Cookie mit dem Namen „_et_oi_v2“ von etracker gesetzt. Dieser bewirkt, dass zukünftig keine Besucherdaten Ihres Browsers für diese Domain bei etracker erhoben und gespeichert werden. Bitte löschen Sie diesen Cookie nicht, solange Sie Ihren Widerspruch aufrecht erhalten möchten. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzbestimmungen von etracker: https://www.etracker.com/de/datenschutz.html.

                                                     

                                                    Google AdSense

                                                    Diese Website benutzt Google AdSense, einen Dienst zum Einbinden von Werbeanzeigen der Google Inc. („Google“). Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

                                                    Google AdSense verwendet sogenannte „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website ermöglichen. Google AdSense verwendet auch so genannte Web Beacons (unsichtbare Grafiken). Durch diese Web Beacons können Informationen wie der Besucherverkehr auf diesen Seiten ausgewertet werden.

                                                    Die durch Cookies und Web Beacons erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) und Auslieferung von Werbeformaten werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Diese Informationen können von Google an Vertragspartner von Google weiter gegeben werden. Google wird Ihre IP-Adresse jedoch nicht mit anderen von Ihnen gespeicherten Daten zusammenführen.

                                                    Die Speicherung von AdSense-Cookies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.

                                                    Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

                                                    Google Analytics Remarketing

                                                    Unsere Websites nutzen die Funktionen von Google Analytics Remarketing in Verbindung mit den geräteübergreifenden Funktionen von Google AdWords und Google DoubleClick. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

                                                    Diese Funktion ermöglicht es die mit Google Analytics Remarketing erstellten Werbe-Zielgruppen mit den geräteübergreifenden Funktionen von Google AdWords und Google DoubleClick zu verknüpfen. Auf diese Weise können interessenbezogene, personalisierte Werbebotschaften, die in Abhängigkeit Ihres früheren Nutzungs- und Surfverhaltens auf einem Endgerät (z.B. Handy) an Sie angepasst wurden auch auf einem anderen Ihrer Endgeräte (z.B. Tablet oder PC) angezeigt werden.

                                                    Haben Sie eine entsprechende Einwilligung erteilt, verknüpft Google zu diesem Zweck Ihren Web- und App-Browserverlauf mit Ihrem Google-Konto. Auf diese Weise können auf jedem Endgerät auf dem Sie sich mit Ihrem Google-Konto anmelden, dieselben personalisierten Werbebotschaften geschaltet werden.

                                                    Zur Unterstützung dieser Funktion erfasst Google Analytics google-authentifizierte IDs der Nutzer, die vorübergehend mit unseren Google-Analytics-Daten verknüpft werden, um Zielgruppen für die geräteübergreifende Anzeigenwerbung zu definieren und zu erstellen.

                                                    Sie können dem geräteübergreifenden Remarketing/Targeting dauerhaft widersprechen, indem Sie personalisierte Werbung in Ihrem Google-Konto deaktivieren; folgen Sie hierzu diesem Link: https://www.google.com/settings/ads/onweb/.

                                                    Die Zusammenfassung der erfassten Daten in Ihrem Google-Konto erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung, die Sie bei Google abgeben oder widerrufen können (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Bei Datenerfassungsvorgängen, die nicht in Ihrem Google-Konto zusammengeführt werden (z.B. weil Sie kein Google-Konto haben oder der Zusammenführung widersprochen haben) beruht die Erfassung der Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse ergibt sich daraus, dass der Websitebetreiber ein Interesse an der anonymisierten Analyse der Websitebesucher zu Werbezwecken hat.

                                                    Weitergehende Informationen und die Datenschutzbestimmungen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google unter: https://www.google.com/policies/technologies/ads/.

                                                    Google AdWords und Google Conversion-Tracking

                                                    Diese Website verwendet Google AdWords. AdWords ist ein Online-Werbeprogramm der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, United States (“Google”).

                                                    Im Rahmen von Google AdWords nutzen wir das so genannte Conversion-Tracking. Wenn Sie auf eine von Google geschaltete Anzeige klicken wird ein Cookie für das Conversion-Tracking gesetzt. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die der Internet-Browser auf dem Computer des Nutzers ablegt. Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung der Nutzer. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten dieser Website und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können Google und wir erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde.

                                                    Jeder Google AdWords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Die Cookies können nicht über die Websites von AdWords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für AdWords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen. Wenn Sie nicht am Tracking teilnehmen möchten, können Sie dieser Nutzung widersprechen, indem Sie das Cookie des Google Conversion-Trackings über ihren Internet-Browser unter Nutzereinstellungen leicht deaktivieren. Sie werden sodann nicht in die Conversion-Tracking Statistiken aufgenommen.

                                                    Die Speicherung von “Conversion-Cookies” erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.

                                                    Mehr Informationen zu Google AdWords und Google Conversion-Tracking finden Sie in den Datenschutzbestimmungen von Google: https://www.google.de/policies/privacy/.

                                                    Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

                                                    Google reCAPTCHA

                                                    Wir nutzen “Google reCAPTCHA” (im Folgenden “reCAPTCHA”) auf unseren Websites. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (“Google”).

                                                    Mit reCAPTCHA soll überprüft werden, ob die Dateneingabe auf unseren Websites (z.B. in einem Kontaktformular) durch einen Menschen oder durch ein automatisiertes Programm erfolgt. Hierzu analysiert reCAPTCHA das Verhalten des Websitebesuchers anhand verschiedener Merkmale. Diese Analyse beginnt automatisch, sobald der Websitebesucher die Website betritt. Zur Analyse wertet reCAPTCHA verschiedene Informationen aus (z.B. IP-Adresse, Verweildauer des Websitebesuchers auf der Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die bei der Analyse erfassten Daten werden an Google weitergeleitet.

                                                    Die reCAPTCHA-Analysen laufen vollständig im Hintergrund. Websitebesucher werden nicht darauf hingewiesen, dass eine Analyse stattfindet.

                                                    Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen.

                                                    Weitere Informationen zu Google reCAPTCHA sowie die Datenschutzerklärung von Google entnehmen Sie folgenden Links: https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/ und https://www.google.com/recaptcha/intro/android.html.

                                                    Facebook Pixel

                                                    Unsere Website nutzt zur Konversionsmessung das Besucheraktions-Pixel von Facebook, Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (“Facebook”).

                                                    So kann das Verhalten der Seitenbesucher nachverfolgt werden, nachdem diese durch Klick auf eine Facebook-Werbeanzeige auf die Website des Anbieters weitergeleitet wurden. Dadurch können die Wirksamkeit der Facebook-Werbeanzeigen für statistische und Marktforschungszwecke ausgewertet werden und zukünftige Werbemaßnahmen optimiert werden.

                                                    Die erhobenen Daten sind für uns als Betreiber dieser Website anonym, wir können keine Rückschlüsse auf die Identität der Nutzer ziehen. Die Daten werden aber von Facebook gespeichert und verarbeitet, sodass eine Verbindung zum jeweiligen Nutzerprofil möglich ist und Facebook die Daten für eigene Werbezwecke, entsprechend der Facebook-Datenverwendungsrichtlinie verwenden kann. Dadurch kann Facebook das Schalten von Werbeanzeigen auf Seiten von Facebook sowie außerhalb von Facebook ermöglichen. Diese Verwendung der Daten kann von uns als Seitenbetreiber nicht beeinflusst werden.

                                                    In den Datenschutzhinweisen von Facebook finden Sie weitere Hinweise zum Schutz Ihrer Privatsphäre: https://www.facebook.com/about/privacy/.

                                                    Sie können außerdem die Remarketing-Funktion “Custom Audiences” im Bereich Einstellungen für Werbeanzeigen unter https://www.facebook.com/ads/preferences/?entry_product=ad_settings_screen deaktivieren. Dazu müssen Sie bei Facebook angemeldet sein.

                                                    Wenn Sie kein Facebook Konto besitzen, können Sie nutzungsbasierte Werbung von Facebook auf der Website der European Interactive Digital Advertising Alliance deaktivieren: http://www.youronlinechoices.com/de/praferenzmanagement/.

                                                    6. Newsletter

                                                    Newsletterdaten

                                                    Wenn Sie den auf der Website angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse sowie Informationen, welche uns die Überprüfung gestatten, dass Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse sind und mit dem Empfang des Newsletters einverstanden sind. Weitere Daten werden nicht bzw. nur auf freiwilliger Basis erhoben. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und geben diese nicht an Dritte weiter.

                                                    Die Verarbeitung der in das Newsletteranmeldeformular eingegebenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den „Austragen“-Link im Newsletter. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

                                                    Die von Ihnen zum Zwecke des Newsletter-Bezugs bei uns hinterlegten Daten werden von uns bis zu Ihrer Austragung aus dem Newsletter gespeichert und nach der Abbestellung des Newsletters gelöscht. Daten, die zu anderen Zwecken bei uns gespeichert wurden (z.B. E-Mail-Adressen für den Mitgliederbereich) bleiben hiervon unberührt.

                                                    Agentur Betreuung zuhaus‘

                                                    Fürsorgliche Seniorenbetreuung in den eigenen vier Wänden.
                                                    Kontaktieren Sie uns, um ein unverbindliches Vorabangebot zu erhalten.

                                                    Tel.: 09342/9151977
                                                    E-Mail: info@betreuung-zuhaus.de

                                                    Zertifikat

                                                    Schnellanfrage

                                                      Mit der Eingabe und Absendung Ihrer Daten erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Angaben zum Zwecke der Beantwortung Ihrer Anfrage und etwaiger Rückfragen entgegennehmen, zwischenspeichern und auswerten. Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Siehe auch unsere Datenschutzhinweise.

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