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Autofahren und Demenz: Wann ist der richtige Zeitpunkt, das Steuer abzugeben?

 

Für viele ältere Menschen ist das Auto ein Symbol für Unabhängigkeit, Flexibilität und soziale Teilhabe. Gerade bei beginnender Demenz kann der Wunsch, weiterhin selbst Auto zu fahren, sehr stark sein. Doch die Erkrankung wirkt sich zunehmend auf wichtige geistige Fähigkeiten aus – und damit auch auf die Sicherheit im Straßenverkehr. Der richtige Umgang mit dem Thema ist für Betroffene wie für Angehörige eine emotionale Herausforderung.

Demenz und Fahrtüchtigkeit – was ist möglich, was ist verantwortbar?

Mobilität im Alter bedeutet für viele Seniorinnen und Senioren ein großes Stück Lebensqualität. Das eigene Auto steht für Unabhängigkeit, Freiheit und den Alltag in gewohnter Umgebung. Doch was passiert, wenn körperliche oder geistige Veränderungen das sichere Autofahren beeinträchtigen? Wie können Angehörige erkennen, wann der richtige Moment gekommen ist, mit der geliebten Oma oder dem Opa über das Thema Führerschein im Alter zu sprechen?

In der frühen Phase einer Demenz – insbesondere bei der Alzheimer-Krankheit – ist die Fahreignung in vielen Fällen noch gegeben. Das bedeutet: Die betroffene Person ist grundsätzlich noch in der Lage, ein Fahrzeug zu führen. Besonders auf bekannten Strecken, im ländlichen Raum oder unter günstigen Bedingungen (z. B. bei Tageslicht und gutem Wetter) können Fahrten mit Einschränkungen noch möglich sein.

Doch mit Fortschreiten der Krankheit nimmt die Fähigkeit ab, Verkehrssituationen richtig einzuschätzen, sich zu orientieren, schnell zu reagieren oder komplexe Entscheidungen zu treffen. Symptome wie Verwirrtheit, Konzentrationsschwäche oder Wahrnehmungsstörungen können zur Gefahr werden – für die Betroffenen selbst und für andere Verkehrsteilnehmer.

Unterschied zwischen Fahreignung und Fahrtüchtigkeit

Wichtig ist der Unterschied zwischen:

  • Fahreignung – die grundsätzliche Fähigkeit, ein Auto sicher zu führen, und
  • Fahrtüchtigkeit – die momentane, tagesaktuelle Verfassung, in der das Autofahren sicher möglich ist.

Letztere kann auch durch Müdigkeit, Medikamente oder Stress beeinträchtigt sein – ganz unabhängig vom Stand der Erkrankung. Daher ist eine regelmäßige, individuelle Beurteilung durch Ärztinnen und Ärzte sowie durch Angehörige besonders wichtig.

Warnzeichen, die ernst genommen werden sollten

Es gibt typische Anzeichen dafür, dass die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist:

  • Verlangsamtes oder zögerliches Fahrverhalten
  • Häufiges Verirren, auch auf bekannten Wegen
  • Probleme beim Einordnen an Kreuzungen
  • Missachtung von Verkehrszeichen oder Ampeln
  • Unruhe und Nervosität beim Fahren

Bei Frontotemporaler Demenz ist besondere Vorsicht geboten: Diese Form der Demenz geht oft mit Impulsivität, Risikobereitschaft und fehlender Krankheitseinsicht einher. In solchen Fällen sollte das Autofahren möglichst früh beendet werden.

Was Angehörige tun können

Das Gespräch über den Führerschein ist meist heikel. Viele Betroffene reagieren mit Ablehnung oder Trotz – aus Angst vor Abhängigkeit oder Kontrollverlust. Deshalb sollte man das Thema frühzeitig, einfühlsam und respektvoll ansprechen. Hilfreich ist es, gemeinsam Alternativen aufzuzeigen, z. B.:

  • Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs
  • Fahrdienste oder Mitfahrgelegenheiten im Freundes- oder Familienkreis
  • Lieferservices für Lebensmittel oder Medikamente
  • frühzeitiges Umlernen auf neue Mobilitätsformen, etwa das E-Bike oder Seniorentaxi

Wenn keine Einsicht besteht, kann es in schwierigen Fällen notwendig sein, das Auto unzugänglich zu machen (z. B. Schlüssel verstecken, Auto umparken oder außer Betrieb setzen).

Eine einfache, aber wirkungsvolle Frage zur Selbsteinschätzung für Angehörige lautet:
„Würde ich mein Kind oder Enkelkind bei dieser Person im Auto mitfahren lassen?“

Wenn die Antwort „Nein“ lautet, sollte das Thema aktiv angegangen werden.

Rechtliche Grundlagen und ärztliche Verantwortung

Laut Fahrerlaubnisverordnung (§ 2 FeV) dürfen nur Personen ein Fahrzeug führen, die dazu gesundheitlich in der Lage sind. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten darauf hinzuweisen, wenn Fahruntauglichkeit besteht oder droht.

Bei Uneinsichtigkeit kann im Einzelfall sogar die ärztliche Schweigepflicht aufgehoben werden – nämlich dann, wenn eine konkrete Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht.

Auch Angehörige können im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder gesetzlichen Betreuung haftbar gemacht werden, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen. Wird ein Unfall verursacht, kann die Kfz-Versicherung im schlimmsten Fall Regressforderungen stellen.

Fahreignung überprüfen – aber wie?

Eine ärztliche Untersuchung oder ein Fahr-Fitness-Check, wie ihn z. B. der ADAC anbietet, kann wertvolle Hinweise geben. Auch eine Fahrverhaltensbeobachtung durch einen Fahrlehrer oder eine verkehrspsychologische Begutachtung beim TÜV kann sinnvoll sein – insbesondere, um Betroffenen selbst Klarheit zu verschaffen und Konflikte mit Angehörigen zu entschärfen.

Fazit: Sicherheit bewahren – Lebensqualität erhalten

Früher oder später führt jede Form von Demenz zum Verlust der Fahreignung. Doch das bedeutet nicht, dass Betroffene ihre Selbstständigkeit vollständig verlieren müssen. Mit guter Planung, rechtzeitigen Gesprächen und kreativen Lösungen lässt sich die Mobilität auch ohne Auto aufrechterhalten.

Wichtig ist: Sicherheit geht immer vor. Und zugleich sollten Menschen mit Demenz weiterhin aktiv am Leben teilnehmen – mit Unterstützung, Vertrauen und Verständnis.


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