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Neues Entlastungsbudget ab Juli 2025: Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige leisten täglich Enormes – oft unter großem Zeitdruck, emotionaler Belastung und mit wenig Pausen. Damit sie künftig besser entlastet werden können, tritt zum 1. Juli 2025 eine wichtige Neuerung in Kraft: das Entlastungsbudget. Es soll helfen, die Betreuung einfacher, flexibler und weniger bürokratisch zu gestalten.

Was ist das neue Entlastungsbudget?

Das Entlastungsbudget ist ein flexibler Jahresbetrag, der die bisherigen Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammenfasst. Ab Pflegegrad 2 steht Pflegebedürftigen ein Betrag von 3.539 Euro jährlich zur Verfügung. Die Reform wurde bereits im Mai 2023 beschlossen und tritt Mitte 2025 in Kraft. Ziel ist es, den Zugang zu Leistungen zu erleichtern und den bürokratischen Aufwand deutlich zu reduzieren.

💡 Wichtig: Leistungen, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2025 in Anspruch genommen werden, werden auf das Gesamtbudget angerechnet.

Wie funktioniert das Entlastungsbudget?

Mit dem neuen Modell kann der Betrag flexibel für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden – je nachdem, was im Einzelfall gebraucht wird. Die bisherigen Hürden, wie komplizierte Antragswege oder das starre Umschichten zwischen Budgets, entfallen. Besonders hilfreich: Die Pflicht zur sechsmonatigen Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege entfällt ebenfalls.

Neu ist außerdem:

  • Bis zu acht Wochen Verhinderungspflege pro Jahr möglich
  • Das Pflegegeld wird in dieser Zeit weiterhin zur Hälfte gezahlt
  • Stundenweise Nutzung ist möglich (unter 8 Stunden täglich – keine Anrechnung auf die Maximaldauer)
  • Die Leistungen sind auch rückwirkend abrechenbar

Die drei größten Vorteile des Entlastungsbudgets

  1. Weniger Bürokratie
    Keine komplizierten Anträge, keine Umwandlungslogik – alles aus einem Topf, unbürokratisch und schneller nutzbar.
  2. Mehr Flexibilität
    Sie entscheiden selbst, ob das Budget für eine Auszeit, einen Urlaub, eine plötzliche Krankheit oder stundenweise Unterstützung eingesetzt wird.
  3. Höhere finanzielle Mittel
    Ab 1. Januar 2025 werden die Beträge um 4,5 % erhöht:

    • 1.685 Euro für Verhinderungspflege
    • 1.854 Euro für Kurzzeitpflege

Wer bekommt wie viel?

Für enge Familienangehörige (Kinder, Enkel, Schwiegerkinder oder Personen im selben Haushalt) gelten geringere Höchstbeträge. Trotzdem ist die finanzielle Entlastung auch in diesen Fällen spürbar.

Antragstellung: So geht’s

Ein direkter Antrag auf das Entlastungsbudget selbst ist nicht notwendig. Es wird automatisch angerechnet, wenn Sie eine Leistung der Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege beantragen.

Unsere Tipps für eine reibungslose Beantragung bei der Pflegekasse:

  • Geben Sie die Dauer der Verhinderung an
  • Der Grund ist freiwillig
  • Geben Sie an, ob die Ersatzpflegekraft verwandt ist
  • Alle Belege und Rechnungen sorgfältig dokumentieren und original aufbewahren

Auch eine rückwirkende Beantragung ist möglich – bis zu vier Jahre nach Inanspruchnahme. Selbst nach dem Tod der pflegebedürftigen Person kann die Verhinderungspflege bis zu einem Jahr danach abgerechnet werden (§ 45 SGB I).

Wer darf die Verhinderungspflege übernehmen?

Die Betreuung kann durch Verwandte, Freunde, ehrenamtliche Helfer oder sogar private Pflegedienste ohne Zulassung (IK-Nummer) erfolgen. Auch eine Kombination verschiedener Unterstützer ist möglich.

Kurzzeitpflege: Jetzt auch zuhause möglich

Während die klassische Kurzzeitpflege bisher nur stationär angeboten wurde, erlaubt das neue Entlastungsbudget auch deren Nutzung im häuslichen Umfeld. Das bedeutet mehr Wahlfreiheit und vor allem: Verbleib in der gewohnten Umgebung – was für viele Senioren entscheidend zur Lebensqualität beiträgt.


Fazit: Ein echter Fortschritt für die häusliche Pflege

 

Das neue Entlastungsbudget bringt nicht nur finanzielle Erleichterung, sondern auch mehr Freiheit und Planbarkeit. Für viele Familien bedeutet das: Endlich mehr Zeit für sich selbst, ohne ein schlechtes Gewissen – und gleichzeitig Sicherheit, dass der Angehörige gut versorgt ist.

Wir von Agentur Betreuung zuhaus’ unterstützen Sie dabei gerne.

Unsere erfahrenen 24-Stunden-Pflegekräfte aus Osteuropa sorgen liebevoll und zuverlässig für Ihre Angehörigen – auch im Rahmen der neuen Verhinderungspflege.

👉 Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung oder füllen Sie unseren Online-Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus.
Wir helfen Ihnen schnell, unbürokratisch und zuverlässig.


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