Die gesetzliche Betreuung kommt dann zum Einsatz, wenn erwachsene Menschen aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Das zuständige Betreuungsgericht bestellt in diesem Fall eine geeignete Person – den sogenannten rechtlichen Betreuer –, um die betroffene Person zu unterstützen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine gesetzliche Betreuung notwendig ist, welche Aufgaben der Betreuer übernimmt und wer diese verantwortungsvolle Rolle übernehmen darf.
Was ist eine gesetzliche Betreuung?
Die gesetzliche Betreuung – im Gesetz auch als rechtliche Betreuung bezeichnet – wird eingerichtet, wenn eine volljährige Person aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht in der Lage ist, ihre rechtlichen Belange eigenständig zu klären. Der rechtliche Betreuer wird vom Betreuungsgericht eingesetzt und darf nur in den genau festgelegten Bereichen tätig werden, für die die betroffene Person Unterstützung benötigt.
Wichtig: Eine gesetzliche Betreuung darf nur dann eingerichtet werden, wenn keine andere Möglichkeit besteht, zum Beispiel durch eine Vorsorgevollmacht oder durch familiäre Hilfe.
Aufgaben eines rechtlichen Betreuers
Ein gesetzlicher Betreuer übernimmt nur jene Aufgabenbereiche, die ihm vom Gericht zugewiesen wurden. Häufige Beispiele sind:
In diesen Bereichen kann der Betreuer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig werden. Ziel ist dabei immer, die Selbstbestimmung der betreuten Person zu erhalten. Der Betreuer soll nicht über die betreute Person hinweg entscheiden, sondern sie unterstützen und ihren Willen respektieren.
Einwilligungsvorbehalt
In bestimmten Fällen kann das Gericht festlegen, dass der Betreute wichtige Entscheidungen nur mit Zustimmung des Betreuers treffen darf – dies nennt man Einwilligungsvorbehalt. Diese Maßnahme kommt nur bei erheblicher Gefährdung der betroffenen Person zum Einsatz.
Besondere Schutzbereiche
Für besonders sensible Themen wie eine Unterbringung gegen den Willen, Auslandsaufenthalte oder den Umgang mit Telekommunikation braucht der Betreuer eine ausdrückliche Genehmigung des Gerichts.
Was darf ein gesetzlicher Betreuer nicht?
Auch wenn ein rechtlicher Betreuer eine wichtige Rolle übernimmt, gibt es klare Grenzen:
Zudem ist der Betreuer in bestimmten persönlichen oder familiären Rechtsgeschäften ausgeschlossen, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Wann wird eine gesetzliche Betreuung notwendig?
Eine rechtliche Betreuung wird notwendig, wenn eine Person aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkung nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln – und wenn keine wirksamen Vollmachten vorliegen.
Es gibt zwei Wege, wie ein Betreuungsverfahren eingeleitet werden kann:
Das Gericht prüft dabei stets sorgfältig, ob wirklich ein Bedarf für eine gesetzliche Betreuung besteht.
Wer kann rechtlicher Betreuer werden?
Angehörigenbetreuung
Angehörige wie Ehepartner, Eltern oder Kinder sind oft erste Wahl. Sie kennen die betreute Person gut, genießen Vertrauen und pflegen meist bereits engen Kontakt.
Ehrenamtliche Betreuer
Findet sich im familiären Umfeld niemand, kann das Gericht auf ehrenamtliche Betreuer zurückgreifen, die häufig über Betreuungsvereine vermittelt werden. Diese Vereine bieten Schulungen und fachliche Begleitung.
Berufsbetreuer
Wenn weder Angehörige noch Ehrenamtliche zur Verfügung stehen, wird ein Berufsbetreuer eingesetzt. Diese Personen sind speziell geschult, übernehmen häufig mehrere Betreuungen gleichzeitig und erhalten dafür eine gesetzlich geregelte Vergütung.
Welche Kosten entstehen bei gesetzlicher Betreuung?
Die Kosten trägt grundsätzlich die betreute Person. Ist sie mittellos, übernimmt der Staat die Kosten.
Gesetzliche Betreuung – Vorteile und Grenzen
Die gesetzliche Betreuung ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz hilfsbedürftiger Menschen. Sie bietet rechtliche Sicherheit und Unterstützung, wenn keine andere Form der Vertretung möglich ist. Dennoch sollte sie nur als letzter Schritt in Betracht gezogen werden, denn sie greift in das Selbstbestimmungsrecht ein.
Besser vorsorgen
Mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung können Sie frühzeitig eine Person Ihres Vertrauens bestimmen. So vermeiden Sie im Ernstfall unnötige gerichtliche Verfahren und stellen sicher, dass Ihr Wille gewahrt bleibt.
Fazit
Die gesetzliche Betreuung ist ein wirksames Instrument, um Menschen in schwierigen Lebenslagen rechtlich zu unterstützen – jedoch immer mit dem Ziel, ihre Würde und Selbstbestimmung zu wahren. Wer frühzeitig vorsorgt, kann selbst Einfluss nehmen und bleibt auch in kritischen Situationen handlungsfähig.
Wenn ein Mensch an Demenz erkrankt, wird der Alltag zunehmend schwieriger – auch rechtlich. Besonders heikel wird es, wenn demenzkranke Angehörige Verträge abschließen, ohne die Folgen richtig einschätzen zu können. In diesem Beitrag erfährst du, was in solchen Fällen gilt, welche Rechte Angehörige haben und wie man rechtzeitig vorsorgt.
Gerade ältere Menschen werden häufig zu überflüssigen oder teuren Verträgen gedrängt – sei es ein neues Zeitschriftenabo, eine Versicherung oder ein Kaufvertrag. Wenn zusätzlich eine beginnende oder fortgeschrittene Demenz vorliegt, sind die Betroffenen oft nicht mehr in der Lage, die Tragweite ihrer Entscheidungen zu verstehen.
Geschäftsunfähigkeit: Wann ist ein Vertrag ungültig?
Rechtlich gilt: Wer die Bedeutung und Konsequenzen eines Vertrags nicht erfassen kann, ist geschäftsunfähig – das gilt auch bei Demenz. Ein Vertrag, der in einem solchen Zustand unterschrieben wurde, ist in der Regel nicht wirksam. Angehörige können in solchen Fällen den Vertrag anfechten, widerrufen oder stornieren.
Eine solche Anfechtung ist nur dann möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass die betroffene Person zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht geschäftsfähig war. Dazu braucht es in der Regel:
Wird diese offiziell festgestellt, setzt das Gericht einen rechtlichen Betreuer ein – häufig ein Familienmitglied –, der künftig Verträge im Namen der erkrankten Person abschließt.
Nicht immer liegt schon ein Gutachten oder eine richterliche Entscheidung vor. Das macht es schwieriger, gegen einen Vertrag vorzugehen. In solchen Fällen hilft oft ein ärztliches Attest, das den Zustand der Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beschreibt.
Allerdings kann sich ein Vertragspartner auf sogenannte „lichte Momente“ berufen – also Zeiträume, in denen die erkrankte Person noch orientiert und entscheidungsfähig wirkte. Das macht eine Anfechtung juristisch anspruchsvoll.
Am besten ist es, rechtzeitig vorzusorgen – bevor Demenz eine Geschäftsunfähigkeit zur Folge hat. Dafür gibt es zwei wichtige Instrumente:
Die Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt die betroffene Person, wer künftig rechtliche und finanzielle Angelegenheiten für sie regeln darf. Diese Vollmacht kann nur erstellt werden, solange noch Geschäftsfähigkeit besteht. Ist sie einmal wirksam, darf die bevollmächtigte Person Verträge abschließen, kündigen und Entscheidungen treffen – ohne dass das Gericht eingreifen muss.
Die Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung legt man fest, wen das Gericht im Ernstfall als rechtlichen Betreuer einsetzen soll. Das ist sinnvoll, wenn keine Vorsorgevollmacht besteht oder keine Angehörigen zur Verfügung stehen. Zwar ist das Gericht nicht verpflichtet, dieser Empfehlung zu folgen – in der Praxis wird sie aber fast immer berücksichtigt.
Tipp: Formulare sind nicht vorgeschrieben. Wichtig ist, dass beide Dokumente handschriftlich unterschrieben sind. Offizielle Vorlagen bietet das Bundesjustizministerium kostenlos online an.
Fazit: Rechtzeitig handeln schützt vor Ärger
Demenz macht viele Dinge im Alltag komplizierter – auch rechtlich. Damit Verträge keine finanzielle Belastung für Betroffene und ihre Angehörigen werden, ist rechtzeitige Vorsorge entscheidend. Eine gut durchdachte Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung schafft Sicherheit – für alle Beteiligten.
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